Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

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Reicht der nach Abs. 2 auf das einzelne Grundstück entfallende Antheil 
am Erlöse nicht zur Befriedigung derjenigen Ansprüche aus, welche nach Maß- 
gabe des geringsten Gebots durch Zahlung zu berichtigen sind oder welche durch 
das bei dem Einzelausgebote für das Grundstück erzielte Meistgebot gedeckt 
werden, so erhöht sich der Antheil um den Fehlbetrag. 
l 125. 
In dem Vertheilungstermine wird nach Anhörung der anwesenden Bethei- 
ligten von dem Gerichte, nöthigenfalls mit Hülfe eines Rechnungsverständigen, 
der Theilungsplan aufgestellt. 
In dem Plane ist auch anzugeben, welche von den in das Hypothekenbuch 
eingezeichneten Rechten nach § 102 bestehen bleiben. 
8 126. 
In den Theilungsplan sind Ansprüche, soweit ihr Betrag oder ihr Höchst— 
betrag zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Hypo— 
thekenbuch ersichtlich war, nach dem Inhalte des Buches, im Uebrigen nur 
dann aufzunehmen, wenn sie spätestens in dem Termin angemeldet sind. Die 
Ansprüche des Gläubigers gelten als angemeldet, soweit sie sich aus dem Ver— 
steigerungsantrag ergeben. 
Laufende Beträge wiederkehrender Leistungen, die nach dem Inhalte des 
Hypothekenbuchs zu entrichten sind, brauchen nicht angemeldet zu werden. 
8127. 
Ueber den Theilungsplan wird sofort verhandelt. Auf die Verhandlung 
sowie auf die Erledigung erhobener Widersprüche und die Ausführung des 
Planes finden die 88 876 bis 882 der Cibvilprozeßordnung entsprechende 
Anwendung. 
Ist ein vor dem Termin angemeldeter Anspruch nicht nach dem Antrag 
in den Plan aufgenommen, so gilt die Anmeldung als Widerspruch gegen 
den Plan. 
Der Widerspruch des Schuldners gegen einen vollstreckbaren Anspruch 
wird nach den §§ 767, 769, 770 der Civilprozeßordnung erledigt. 
Soweit der Schuldner durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung die 
Befriedigung eines solchen Anspruchs abwenden darf, unterbleibt die Ausführung 
des Planes, wenn die Sicherheit geleistet oder die Hinterlegung erfolgt ist. 
91“
	        
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