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III.
Der § 95 wird dahin geändert:
A. Die Vorschrift unter Ziffer 1 erhält die folgende Fassung:
Befreiung von den in § 182 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch
bezeichneten Ehehindernissen oder von der Beibringung der bei der Eheschließung von Aus-
ländern und von Angehörigen der rechtsrheinischen Gebietstheile des Königreichs Bayern
erforderlichen Nachweise, sowie von dem Et die Annahme an Kindesstatt erforderlichen Alter
des Annehmenden 3 Mark bis 150 Mark.
B. Hinter Ziffer 1 werden als Ziffein L bis li folgende Vorschriften eingestellt:
1a. Ehelichkeitserklärunnngng 5 Mark bis 200 Mark.
1b. Volljährigkeitserkläruna . 10 „ „ 200 „
1. Genehmigung der Aenderung eines Vor- oder Familiennamens 5 „ „ 1000 „
1d. Verleihung der Rechtsfähigkeit an einen Verein 10 „ „ 500 „
le. Bestätigung der Aenderung der Satzung eines Vereins, dessen
Rechtsfähigkeit auf staatlicher Verleihung berht. 5 „ „ 250 „
1t. Genehmigung einer Stiftug 20 „ „ 1000
1g. Umwandlung des Stiftungszweckes oder Aufhebung der Stistung 10
LIh. Bestimmung der Stiftungsverfassung oder Abänderung der-
selben, soweit nicht der Ansatz unter 1g Platz greift, . . 5 300
L 77
8
„ „ 500
Anmerkung zu Ziffer 1d bis 1h: Bei Vereinen und Stiftungen, welche ausschließlich
frommen oder gemeinnützigen Zwecken dienen, kann das Staatsministerium eine Er-
mäßigung der Gebühren unter den Mindestsatz eintreten lassen oder gänzlich Gebühren-
freiheit gewähren.
li. Bei Grundstückstheilungen:
a) für die Bestätigung von Verträgen über die Einlegung und
die Unterhaltung neuer Zugangswege, sowie für die Fest-
stellung der ausnahmsweisen Zulässigkeit einer Grundstücks-
theilung nach § 104 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Aus-
führungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. . . . . 1Mark bis 5 Mark;
b) für die Befreiung von den Theilungsverboten der 88 102, 103
des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, sowie
für die Genehmigung der Theilung von Holzland 2 50
C. Die Ziffer 6 wird gestrichen.
D. In Ziffer 14 werden vor dem Worte „Gesindebücher“ die Worte:
„Berechtigungsscheine für Hundefuhrwerke, Radfahrkarten“
eingeschaltet.
E. Die Ziffer 19 wird gestrichen.
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