Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1899. (83)

816 
Fragen: Antwort nebst Gründen: 
6. Hat der Antragsteller Angehörige, deren 
Unterhalt er bisher aus seinem Arbeitsver- 
dienste bestritten hat? 
Wie heißen diese und wo wohnen sie? 
7. Sind der Behörde sonst Umstände bekannt, 
die für die Beurtheilung des Antrages von 
Bedeutung sind? 
Vorstehendem Gutachten haben die Vertreter zugestimmt. 
Vorstehendem Gutachten hat der Vertreter der Arbit .. nicht zugestimmt. 
Das — die — abweichende. Gutachten — ist — sind im Protokoll vermerkt. 
— Zu durchstreichen, wenn eine mündliche Verhandlung nicht stattgefunden hat. — 
Die untere Verwaltungsbehörde. 
Der Großherzogliche Bezirksdirektor. — Der Gemeindevorstand. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.