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Anlage B.
am. ten 19
erhobenen Anspruchs auf Ersatz angeblich erlittener Wild-
schäden anberaumten Termine hatten sich heute auf an
sie ergangene Ladung vor dem unterzeichneten Gemeinde-
vorstand eingefunden
1. der Beschädigte,) Herr
aus
als Vertreter der Grundstückseigenthümer“),
3. der Jagdpächter) Hrrr í í nnnn.
N-. aus
4.Herx............·............·...........................................·................ .
aus......·. als Sach-
verständiger.
In Gemeinschaft mit den Erschienenen wurden) n lächst
dasjenige Grundstück, welches als solches#)
diejenigen Grundstücke, welche als solche wo Wildschaden
1 · warf) snor Ve-
geschehen sei, angegeben worden wören, einer genauen Be-
sichtigung unterzogen und den erschienenen Parteien zu
ihren Ausführungen das Wort gegeben.
Sodann wurde der Versuch gemacht, zwischen den
Betheiligten eine gütliche Einigung herbeizuführen, —
derselbe blieb jedoch ohne Erfolg. —
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vorgenommene Schädenfeststellung führte zu dem in der
nachstehenden Tabelle niedergelegten Ergebnisse:
*) An Stelle des Beschädigten kann sein Beauftragter, an Stelle des Jagdpächters sein Bevoll
mächtigter oder ein Beauftragter erscheinen.
**.) Ist nicht ein Gemeindejagdbezirk, sondern der Fall des § 75 Abs. 4 in Frage, so ist das Protokoll
entsprechend zu ändern.
) Das nicht Zutreffende ist zu durchstreichen.
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