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Nr.
L
77
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77
S.
77
757?,
Das 27.—31. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter
2871
2872
2873
2874
2875
2876
2877
2878
2879
2880
2881
2882
Seemannsordnung; vom 2. Juni 1902.
Gesetz, betr. die Verpflichtung der Kauffahrteischiffe zur Mitnahme
heimzuschaffender Seeleute; vom 2. Juni 1902.
Gesetz, betr. die Stellenvermittelung für Schiffsleute; vom
2. Juni 1902.
Gesetz, betr. Abänderung seerechtlicher Vorschriften des Handels-
gesetzbuchs; vom 2. Juni 1902.
Bekanntmachung, betr. die Erweiterung der Rayons für die Festung
Straßburg i. E.; vom 28. Mai 1902.
Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; vom 2. Juni 1902.
Bekanntmachung, betr. den Aufruf und die Einziehung von Noten
der Bank für Süddeutschland in Darmstadt; vom 5. Juni 1902.
Bekanntmachung, betr. den Antheil der Reichsbank an dem Gesammt-
betrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs; vom 5.Juni 1902.
Gesetz, betr. die Abänderung des §7 der Strafprozeßordnung;
vom 13. Juni 1902. «
Bekanntmachung über die Verlegung der deutsch-österreichischen
Grenze längs des Przemsa-Flusses; vom 7. Juni 1902.
Gesetz, betr. die Aufhebung der außerordentlichen Gewalten des
Statthalters in Elsaß-Lothringen; vom 18. Juni 1902.
Abkommen zwischen dem deutschen Reich und dem Großherzogthum
Luxemburg wegen Begründung einer Gemeinschaft der Schaum—
weinsteuer; vom 10. Mai 1902.
Das Central-Blatt für das deutsche Reich enthält unter Nr. 23, 24
und 25:
119
124
127
Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Atteste für militärpflichtige
Deutsche in Argentinien, Uruguay und Paraguay.
Veränderung in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll-
und Steuerstellen.
Ausführungs-Bestimmungen zum Schaumweinsteuergesetze vom
9. Mai 1902.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.