Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

108 
165 
Nr. 
L 
77 
77 
77 
S. 
77 
757?, 
Das 27.—31. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter 
2871 
2872 
2873 
2874 
2875 
2876 
2877 
2878 
2879 
2880 
2881 
2882 
Seemannsordnung; vom 2. Juni 1902. 
Gesetz, betr. die Verpflichtung der Kauffahrteischiffe zur Mitnahme 
heimzuschaffender Seeleute; vom 2. Juni 1902. 
Gesetz, betr. die Stellenvermittelung für Schiffsleute; vom 
2. Juni 1902. 
Gesetz, betr. Abänderung seerechtlicher Vorschriften des Handels- 
gesetzbuchs; vom 2. Juni 1902. 
Bekanntmachung, betr. die Erweiterung der Rayons für die Festung 
Straßburg i. E.; vom 28. Mai 1902. 
Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; vom 2. Juni 1902. 
Bekanntmachung, betr. den Aufruf und die Einziehung von Noten 
der Bank für Süddeutschland in Darmstadt; vom 5. Juni 1902. 
Bekanntmachung, betr. den Antheil der Reichsbank an dem Gesammt- 
betrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs; vom 5.Juni 1902. 
Gesetz, betr. die Abänderung des §7 der Strafprozeßordnung; 
vom 13. Juni 1902. « 
Bekanntmachung über die Verlegung der deutsch-österreichischen 
Grenze längs des Przemsa-Flusses; vom 7. Juni 1902. 
Gesetz, betr. die Aufhebung der außerordentlichen Gewalten des 
Statthalters in Elsaß-Lothringen; vom 18. Juni 1902. 
Abkommen zwischen dem deutschen Reich und dem Großherzogthum 
Luxemburg wegen Begründung einer Gemeinschaft der Schaum— 
weinsteuer; vom 10. Mai 1902. 
Das Central-Blatt für das deutsche Reich enthält unter Nr. 23, 24 
und 25: 
119 
124 
127 
Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Atteste für militärpflichtige 
Deutsche in Argentinien, Uruguay und Paraguay. 
Veränderung in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- 
und Steuerstellen. 
Ausführungs-Bestimmungen zum Schaumweinsteuergesetze vom 
9. Mai 1902. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.