Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

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167] J. Vom 1. Januar 1803 an wird der Gemeindebezirk Nennsdorf aus 
dem Standesamtsbezirk Bucha und der Gemeindebezirk Ammerbach aus dem 
Standesamtsbezirk Burgau ausgeschieden und für die genannten Gemeinde— 
bezirke ein besonderes Standesamt mit dem Sitze in Ammerbach errichtet. 
Weimar, den 18. Juni 1902. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Rothe. 
[68)] II. Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 22. März d. J. 
bringen wir zur Kenntniß, daß für das laufende Prüfungsjahr weiterhin der 
Großherzogliche Gymnasiallehrer Professor Dr. Wilhelm in Jena in die 
wissenschaftliche Prüfungskommission berufen und mit der Prüfung derjenigen 
Studirenden, welche die Reifeprüfung in der hebräischen Sprache ablegen 
wollen, beauftragt worden ist. 
Angehörige des Großherzogthums können auch fernerhin diese Prüfung 
an einem inländischen Gymnasium ablegen. 
Weimar, den 24. Juni 1902. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Kultus. 
Rothe. 
[69] Das 32. und 33. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter 
Nr. 2883 Gesetz, betr. die geschäftliche Behandlung des Entwurfs eines 
Zolltarifsgesetzes; vom 20. Juni 1902. 
2884 Bekanntmachung, betr. Aenderungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung; 
vom 18. Juni 1902. 
2885 Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes, betr. die Kaiserlichen Schutz- 
truppen in den Afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht 
daselbst; vom 25. Juni 1902. 
2886 Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in 
Hechelräumen und dergl.; vom 24. Juni 1902.
	        
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