Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

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erkennung zu geben. Zu diesem Behufe wollen Wir ein besonderes Ehrenkreuz 
für solche dem Bunde angehörenden Krieger- und Militär-Vereine stiften, welche 
sich durch langjährige Mitarbeit an der Erhaltung und Pflege patriotischen und 
kameradschaftlichen Geistes besondere Verdienste erworben haben. 
Dieses Ehrenkreuz soll aus Bronce bestehen, im Mittelschilde auf der 
Vorderseite Unseren Namenszug mit der Königlichen Krone, auf der Rückseite 
aber einen Eichenkranz und die Worte „Für deutsche Treue“ tragen und an einem 
landesfarbigen Bande an der Fahne oder Standarte des Vereins befestigt werden. 
So geschehen und gegeben 
Weimar, den 28. Oktober 1902. 
Wilhelm Ernst. 
  
Rothe. 
Ministerial--Bekanntmachungen. 
195|] I|. Im Anschluß an das Höchste Patent vom 28. Oktober 1902, die Stiftung 
eines Ehrenkreuzes für die Krieger= und Militär-Vereine des Großherzogthums 
Sachsen betreffend, werden folgende Höchsten Orts genehmigte Bestimmungen 
über die Verleihung des Ehrenkrenzes bekannt gegeben: 
1. 
Die Verleihung erfolgt durch Seine Königliche Hoheit den Großherzog 
auf Vorschlag des Großherzoglichen Staats-Ministeriums nach Gehör des Vor— 
stands des Großherzoglich Sächsischen Krieger- und Militär-Vereins-Bundes. 
Gesuche um Verleihung des Ehrenkreuzes sind unstatthaft und bleiben 
unberücksichtigt. 
2. 
Nur solche Krieger- und Militär-Vereine sollen vorgeschlagen werden, 
welche seit wenigstens 25 Jahren bestehen, dem Großherzoglich Sächsischen 
Krieger= und Militär-Vereins-Bunde mindestens 10 Jahre angehbren und sich 
besondere Verdienste um die Erhaltung und Pflege patriotischen und kamerad- 
schaftlichen Geistes erworben haben.
	        
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