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In Klasse
14 s1Ib 11
Verpflegung am Verpflegung
Tarif- ersten Tisch. zweiten Tisch.
immer Zimmer Unterbringung
satz. einenmit 2 in den
oder 3llgemeinen
Kranken Kranken- Kranken-
allein. betten. räumen.
Zu Tarifsatz 42
4 3 50Für Kranke, die auf Kosten einer Berufsgenossenschaft auf-
genommen sind und nicht unter den Tarifsatz 3 fallen.
Für diese Kranken sind Aufwände für Verbandmaterial,
Medikamente und Extradiät (Ziff. 10 dieser Bekannt-
machung) nicht zu erstatten.
Zu Tarifsatz 5:
5 3—Für Kranke, die in die Frauenklinik aufgenommen sind und für
die keiner der ermäßigten Sätze 8. 9. 10 anzuwenden ist.
Zu Tarifsatz 6—6:
6 5 50 Für Kranke, wenn sie selbst oder wenn die auf Grund einer
gesetzlichen Unterhaltspflicht für sie zahlenden Personen
7 4 50 Staatsangehörige des Großherzogthums und zur Staats-
steuer in demselben herangezogen sind.
8 2— Der Tarifsatz 8 ist auch für solche Kranken anzuwenden,
die auf Kosten einer nach dem Krankenversicherungsgesetz
in der Fassung vom 10. April 1892 errichteten Kranken-
kasse aufgenommen sind.
Zu Tarifsatz 91
9 1.75 Für Kranke, die ganz oder zum Theil ausgenommen sind
auf Kosten:
a) der Großherzoglichen Staatskasse in Gemäßheit von
§ 51 III des Heimathsgesetzes vom 23. Februar 1850,
oder weil der Kranke ein klinisches Interesse bietet,
b) des Landarmenverbands des Großherzogthums Sachsen,
c) der Gemeinden und Ortsarmenverbände im Großherzog=
thum Sachsen,
d) der im Großherzogthum auf Grund des Krankenver-
sicherungsgesetzes in der Fassung vom 10. April 1892
errichteten Krankenkassen und des Dienstbotenver-
sicherungsvereins in Jena, soweit diesen Kassen für
ihre gesammten oder für nur bestimmte Mitglieder
(z. B. diejenigen, welche Staatsangehörige des Groß-
herzogthums und in demselben zur Staatssteuer heran-
gezogen sind)dieser ermäßigte Tarifsatz zugestanden ist.