Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

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Das 7.— 13. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
2838 
2839 
2840 
2841 
2842 
2843 
2844 
2845 
2846 
2847 
2837 Verordnung, betr. die Beaufsichtigung hessischer und bremischer 
privater Versicherungsunternehmungen; vom 3. Februar 1902. 
Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; vom 4. Febr. 1902. 
Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften 
für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutsch- 
lands und Luxemburgs; vom 8. Febrnar 1902. 
Verordnung über die theilweise Inkraftsetzung des Gesetzes, betr. 
die Schlachtvieh= und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900; vom 
16. Februar 1902. 
Bekanntmachung, betr. gesundheitsschädliche und täuschende Zusätze 
zu Fleisch und dessen Zubereitungen; vom 18. Februar 1902. 
Bekanntmachung über die Verlegung der deutsch-dänischen Grenze 
an der Norderau und der Kjärmühlenau; vom 13. Februar 1902. 
Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden 
über den grenzüberspringenden Fabrikverkehr; vom 5. Juni 1901. 
Bekanntmachung, betr. die Einrichtung und den Betrieb gewerb- 
licher Anlagen zur Vulkanisirung von Gummiwaaren; vom 
1. März 1902. 
Bekanntmachung, betr. den Fett= und Wassergehalt der Butter; 
vom 1. März 1902. 
Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und 
jugendlichen Arbeitern in Glasschleifereien und Glasbeizereien so- 
wie Sandbläsereien; vom 5. März 1902. 
Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und 
jugendlichen Arbeitern in Rohzuckerfabriken, Zuckerraffinerien und 
Melasseentzuckerungsanstalten; vom 5. März 1902. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
6, 7, 9 und 10;: 
S. 19 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- 
und Steuerstelleu.
	        
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