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Das 7.— 13. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
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2837 Verordnung, betr. die Beaufsichtigung hessischer und bremischer
privater Versicherungsunternehmungen; vom 3. Februar 1902.
Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; vom 4. Febr. 1902.
Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften
für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutsch-
lands und Luxemburgs; vom 8. Febrnar 1902.
Verordnung über die theilweise Inkraftsetzung des Gesetzes, betr.
die Schlachtvieh= und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900; vom
16. Februar 1902.
Bekanntmachung, betr. gesundheitsschädliche und täuschende Zusätze
zu Fleisch und dessen Zubereitungen; vom 18. Februar 1902.
Bekanntmachung über die Verlegung der deutsch-dänischen Grenze
an der Norderau und der Kjärmühlenau; vom 13. Februar 1902.
Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden
über den grenzüberspringenden Fabrikverkehr; vom 5. Juni 1901.
Bekanntmachung, betr. die Einrichtung und den Betrieb gewerb-
licher Anlagen zur Vulkanisirung von Gummiwaaren; vom
1. März 1902.
Bekanntmachung, betr. den Fett= und Wassergehalt der Butter;
vom 1. März 1902.
Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und
jugendlichen Arbeitern in Glasschleifereien und Glasbeizereien so-
wie Sandbläsereien; vom 5. März 1902.
Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und
jugendlichen Arbeitern in Rohzuckerfabriken, Zuckerraffinerien und
Melasseentzuckerungsanstalten; vom 5. März 1902.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern
6, 7, 9 und 10;:
S. 19
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll-
und Steuerstelleu.