Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

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2) in sämtlichen Staatsirrenanstalten die bisherigen ordentlichen Verpflegungs- 
gelder in der dritten Klasse allgemein auf 450 .∆ und die bisher auf 260 J 
bezw. 140 ermäßigten Verpflegungsgelder allgemein auf 300 „x bezw. 150 4 
erhöht werden. 
V. Die Verpflegungsgelder für die in die Staatsirrenanstalten bereits aufgenom- 
menen, nicht unter die Ziffer II, 2 fallenden nichtwürttembergischen Kranken 
können nach Maßgabe der erhöhten Verpflegungssätze in Ziffer I mit Wirkung vom 
1. Juli d. J. an in den einzelnen Fällen gleichfalls entsprechend erhöht werden. 
Stuttgart, den 10. Juni 1903. 
K. Medizinalkollegium, 
Abteilung für die Staatskrankenanstalten. 
Nestle. 
i 
Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
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