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der Großherzoglich Sächsischen Landes-Irren-Heilanstalt und psychiatri-
schen Klinik in der Universitätsstadt Jena.
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Die klinischen Landesanstalten zerfallen in:
die medizinische Klinik,
die medizinische Poliklinik,
die chirurgische Klinik,
die Augenklinik,
die Ohrenklinik,
die Frauenklinik nebst Hebammenlehranstalt.
Jede dieser Kliniken ist einem, der medizinischen Fakultät angehörenden
Direktor unterstellt.
Die Landes-Frren-Heilanstalt und psychiatrische Klinik untersteht ebenso
einem zugleich als Universitätslehrer wirkenden Direktor.
3.
Für beide Anstalten gemeinschaftlich wird ein
„Verwaltungsdirektorium der Großherzoglich Sächsischen Landesheilanstalten
in Jena“
mit dem Sitz in Jena errichtet.
Das Amt des Vorsitzenden des Verwaltungsdirektoriums wird einem Mit—
glied des Ministerialdepartements des Innern übertragen.
Mitglieder sind der jeweilige Direktor der Irren-Heilanstalt und psychiatri—
schen Klinik und einer der Direktoren der klinischen Landesanstalten, den diese
auf jedesmal 3 Jahre wählen. Ein weiteres Mitglied wird von dem Staats-
Ministerium, Departement des Innern, bestellt.
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An den Beschlußfassungen des Verwaltungsdirektoriums nimmt nur je
einer der beiden ihm als Mitglieder angehörenden Anstaltsdirektoren und zwar
je nachdem es sich um Angelegenheiten der klinischen Landesanstalten oder der
Irren-Heilanstalt handelt, das von den Direktoren der klinischen Anstalten
gewählte Mitglied oder der Direktor der FIrren-Heilanstalt Theil.