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der wichtigsten Theorieen über ihre Konstitution; Bekanntschaft mit Dar-
stellung, Eigenschaften und anorganischen Verbindungen der wichtigeren
Elemente, mit ihrer Bedeutung im Haushalte der Natur und mit dem
Wichtigsten aus der chemischen Technologie; Uebung im Experimentiren;
in Naturkunde: eine auf eigener Anschauung beruhende Kenntniß der
häufiger vorkommenden Pflanzen und Thiere aus der Heimath und be-
sonders charakteristischer Formen aus fremden Ländern; Bekanntschaft
mit der Anatomie und den Grundlehren der Physiologie des mensch-
lichen Körpers unter Berücksichtigung der Gesundheitspflege; Ueberblick
über die Systematik des Pflanzen= und Thierreichs; Kenntniß der wich-
tigsten natürlichen Familien, auch einiger Vertreter der niederen Pflanzen-
welt, sowie der wichtigsten Ordnungen der Wirbel= und Gliederthiere,
auch einzelner Vertreter der übrigen Thierwelt und ihrer geographi-
schen Verbreitung; Bekanntschaft mit den Grundlehren der Anatomie,
Physiologie und Biologie der Pflanzen und Einblick in den Bau und
das Leben der Thiere; dazu einige Uebung im Zeichnen von Pflanzen
und Thierformen; Bekanntschaft mit den am häufigsten vorkommenden
Mineralien hinsichtlich ihrer Krystallform, ihrer physikalischen und chemi-
schen Eigenschaften und ihrer praktischen Verwerthung, sowie mit den
wichtigsten Gebirgsarten und geologischen Formationen, besonders
Deutschlands.
87.
Die Prüfung ist eine schriftliche, eine mündliche und eine praktische.
88.
Zur häuslichen Bearbeitung erhält der Prüfling eine pädagogische Auf—
gabe und eine Aufgabe aus einem Gebiete der von ihm gewählten Unterrichts-
fächer, für deren Lösung ihm zusammen 12 Wochen Frist zu gewähren sind;
diese Frist kann von der Kommission um 6 Wochen, weiter nur von der ober-
sten Schulbehörde verlängert werden. — Die benutzten Hilfsmittel sind genau
anzugeben; eine Versicherung darüber, daß diese Angaben vollständig sind und
daß fremde Hilfe nicht benutzt ist, ist am Ende der Arbeiten beizufügen.
Es bleibt der Kommission überlassen, dem Prüfling vor der mündlichen
Prüfung auch eine vierstündige Klausurarbeit aufzuerlegen; bei Prüfung in
der Mathematik soll dies in der Regel geschehen.