Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

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der wichtigsten Theorieen über ihre Konstitution; Bekanntschaft mit Dar- 
stellung, Eigenschaften und anorganischen Verbindungen der wichtigeren 
Elemente, mit ihrer Bedeutung im Haushalte der Natur und mit dem 
Wichtigsten aus der chemischen Technologie; Uebung im Experimentiren; 
in Naturkunde: eine auf eigener Anschauung beruhende Kenntniß der 
häufiger vorkommenden Pflanzen und Thiere aus der Heimath und be- 
sonders charakteristischer Formen aus fremden Ländern; Bekanntschaft 
mit der Anatomie und den Grundlehren der Physiologie des mensch- 
lichen Körpers unter Berücksichtigung der Gesundheitspflege; Ueberblick 
über die Systematik des Pflanzen= und Thierreichs; Kenntniß der wich- 
tigsten natürlichen Familien, auch einiger Vertreter der niederen Pflanzen- 
welt, sowie der wichtigsten Ordnungen der Wirbel= und Gliederthiere, 
auch einzelner Vertreter der übrigen Thierwelt und ihrer geographi- 
schen Verbreitung; Bekanntschaft mit den Grundlehren der Anatomie, 
Physiologie und Biologie der Pflanzen und Einblick in den Bau und 
das Leben der Thiere; dazu einige Uebung im Zeichnen von Pflanzen 
und Thierformen; Bekanntschaft mit den am häufigsten vorkommenden 
Mineralien hinsichtlich ihrer Krystallform, ihrer physikalischen und chemi- 
schen Eigenschaften und ihrer praktischen Verwerthung, sowie mit den 
wichtigsten Gebirgsarten und geologischen Formationen, besonders 
Deutschlands. 
87. 
Die Prüfung ist eine schriftliche, eine mündliche und eine praktische. 
88. 
Zur häuslichen Bearbeitung erhält der Prüfling eine pädagogische Auf— 
gabe und eine Aufgabe aus einem Gebiete der von ihm gewählten Unterrichts- 
fächer, für deren Lösung ihm zusammen 12 Wochen Frist zu gewähren sind; 
diese Frist kann von der Kommission um 6 Wochen, weiter nur von der ober- 
sten Schulbehörde verlängert werden. — Die benutzten Hilfsmittel sind genau 
anzugeben; eine Versicherung darüber, daß diese Angaben vollständig sind und 
daß fremde Hilfe nicht benutzt ist, ist am Ende der Arbeiten beizufügen. 
Es bleibt der Kommission überlassen, dem Prüfling vor der mündlichen 
Prüfung auch eine vierstündige Klausurarbeit aufzuerlegen; bei Prüfung in 
der Mathematik soll dies in der Regel geschehen.
	        
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