Full text : Anleitung zur zweiten Prüfung der höheren Verwaltungs-Beamten. Erster Theil. (1)

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Wodurch  wurde  der  Deutsche  Bund  auf—
gelöst?

Welche  Zugeständnisse  mußte  Oesterreich
machen?

Was  geschah  mit  Luxemburg?

Welcher  Vorgang  war  die  Grundlage  zur
Errichtung  des  Norddeutschen  Bundes?

Was  sagte  dieser  Vertrag,  die  erste  Rechtsbasis
  für  das  im  Prager  Frieden  von
Oesterreich  anerkannte  „engere  Bundesverhältniß“?


Was  geschah  nun  gemäß  dem  Augustvertrage
bezw.  den  Zutrittsverträgen?

Vereinbart  war  ja  nun  die  Verfassung,
hatte  sie  aber  auch  damit  Rechtskraft?

Durch  den  Krieg  von  1866  und  den  Frieden
  von  Prag  vom  23.  8.  1866.

1)  Verzicht  Oesterreichs  auf  jede  staatsrechtliche
  Verbindung  mit  Deutschland.

2)  Zustimmung  Oesterreichs  zur  Einverleibung
  von  Hannover,  Kurhessen,  Nassau,
Frankfurt  a.  Main,  Hessen,  Homburg,
einiger  bayrischer  und  großherzoglich
hessischer  Theile  (Orb  —Roedelheim)
und  von  Schleswig-Holstein.

3)  Zustimmung  Oesterreichs  zur  Herstellung
eines  aus  mittel=  und  norddeutschen
Staaten  bestehenden  deutschen  Bundesstaates
  unter  preußischer  Führung.

Beinahe  wäre  hieraus  eine  Kriegsfrage  geworden,
  aber  auf  der  Londoner  Conferenz
  1867  wurde  es  aus  jeder  staatsrechtlichen
  Verbindung  mit  Deutschland
ausgeschieden.

Der  Augustvertrag  von  1866  zwischen
Preußen  und  sämmtlichen  Kleinstaaten.

1)  Es  soll  ein  neues  staatsrechtliches  Verhältniß
  unter  dem  Namen  „Norddentscher
  Bund“  gegründet  werden.

2)  Offensiv-  und  Defensivbündniß  zur  Erhaltung
  der  Unabhängigkeit  und  der
äußern  und  innern  Sicherheit,  gegenseitige
  Garantie  des  Besitzstandes,
Stellung  sämmtlicher  Truppencontingente
  unter  Oberbefehl  des  Königs  von
Preußen.

3)  Herstellung  einer  Bundesverfassung  auf
der  Basis  der  preußischen  Grundzüge
von  1866,  unter  Mitwirkung  eines  gemeinsamen
  Parlaments,  welches  nach
dem  Reichswahlgesetz  vom  12.  4.  1849
gewählt  war.

4)  Dauer  des  geschlossenen  Bündnisses  bis
Abschluß  des  neuen  Bundesverhältnisses
auf  ein  Jahr.

Anfang  des  Jahres  1867  kamen  die  Vertreter
  der  verbündeten  Regierungen  zusammen
  und  fixirten  in  Berlin  den
Verfassungsentwurf.  —  Sodann  wurde
das  Wahlgesetz  von  1849  in  jedem
Einzelstaat  eingeführt.  —  Nachdem
kamen  die  Gewählten  Frühjahr  1867
nach  Berlin,  beriethen  und  nahmen  den
Entwurf  als  „Verfassung  des  Norddeutschen
  Bundes“  am  16.4.  1867  an.

Sie  wurde  von  den  Einzelregierungen  ihren
Kammern  vorgelegt,  angenommen  und
verkündet.