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Wodurch wurde der Deutsche Bund auf—
gelöst?
Welche Zugeständnisse mußte Oesterreich
machen?
Was geschah mit Luxemburg?
Welcher Vorgang war die Grundlage zur
Errichtung des Norddeutschen Bundes?
Was sagte dieser Vertrag, die erste Rechtsbasis
für das im Prager Frieden von
Oesterreich anerkannte „engere Bundesverhältniß“?
Was geschah nun gemäß dem Augustvertrage
bezw. den Zutrittsverträgen?
Vereinbart war ja nun die Verfassung,
hatte sie aber auch damit Rechtskraft?
Durch den Krieg von 1866 und den Frieden
von Prag vom 23. 8. 1866.
1) Verzicht Oesterreichs auf jede staatsrechtliche
Verbindung mit Deutschland.
2) Zustimmung Oesterreichs zur Einverleibung
von Hannover, Kurhessen, Nassau,
Frankfurt a. Main, Hessen, Homburg,
einiger bayrischer und großherzoglich
hessischer Theile (Orb —Roedelheim)
und von Schleswig-Holstein.
3) Zustimmung Oesterreichs zur Herstellung
eines aus mittel= und norddeutschen
Staaten bestehenden deutschen Bundesstaates
unter preußischer Führung.
Beinahe wäre hieraus eine Kriegsfrage geworden,
aber auf der Londoner Conferenz
1867 wurde es aus jeder staatsrechtlichen
Verbindung mit Deutschland
ausgeschieden.
Der Augustvertrag von 1866 zwischen
Preußen und sämmtlichen Kleinstaaten.
1) Es soll ein neues staatsrechtliches Verhältniß
unter dem Namen „Norddentscher
Bund“ gegründet werden.
2) Offensiv- und Defensivbündniß zur Erhaltung
der Unabhängigkeit und der
äußern und innern Sicherheit, gegenseitige
Garantie des Besitzstandes,
Stellung sämmtlicher Truppencontingente
unter Oberbefehl des Königs von
Preußen.
3) Herstellung einer Bundesverfassung auf
der Basis der preußischen Grundzüge
von 1866, unter Mitwirkung eines gemeinsamen
Parlaments, welches nach
dem Reichswahlgesetz vom 12. 4. 1849
gewählt war.
4) Dauer des geschlossenen Bündnisses bis
Abschluß des neuen Bundesverhältnisses
auf ein Jahr.
Anfang des Jahres 1867 kamen die Vertreter
der verbündeten Regierungen zusammen
und fixirten in Berlin den
Verfassungsentwurf. — Sodann wurde
das Wahlgesetz von 1849 in jedem
Einzelstaat eingeführt. — Nachdem
kamen die Gewählten Frühjahr 1867
nach Berlin, beriethen und nahmen den
Entwurf als „Verfassung des Norddeutschen
Bundes“ am 16.4. 1867 an.
Sie wurde von den Einzelregierungen ihren
Kammern vorgelegt, angenommen und
verkündet.