Regierungsblatk
für das
Großherzogkum Sachsen.
Nummer 35. Weimar. 30. Dezember 1908.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Zusammensetzung der Großberzoglichen Landarmenkommission,
Seite 409. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Arzneitaxe, Seite 409. — Ministerialbekannt-
machung, betr. Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Verein „Bürgeler Töpfervereinigung“ in Bürgel,
Seite 410. — Ministerialbekanntmachung, betr. Anderung der Postordmung vom 20. März 1900,
Seite 410. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das Deutsche
Reich, Seite 411.
Ministerialbekanntmachungen.
[I1231| I. In Gemäßheit des § 2 des Ausführungsgesetzes vom 23. Februar 1872
zum Unterstützungswohnsitz geben wir bekannt, daß die Großherzogliche Landarmen-
kommission aus den vortragenden Räten des unterzeichneten Ministerialdepartements
Regierungsrat Dr. Hausmann als Vorsitzenden und Regierungsrat von Nostitz-
Wallwitz als dessen Stellvertreter besteht.
Weimar, den 14. Dezember 1908.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
I124] II. Die Bekanntmachung vom 21. Dezember 1907 — Seite 187 des
Regierungsblattes von 1907 — die Arzneitaxe betreffend, tritt mit dem 1. Januar
1909 außer Kraft.
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