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[66] Das 36. bis 38. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 3789. Notenwechsel, betr. die Verlängerung des Handels= und Schiffahrts-
vertrags zwischen dem Deutschen Reiche und Schweden vom 8. Mai
1906. Vom 14. Dezember 1909.
„ 3790. Bekanntmachung, betr. Ergänzung und Anderung der Anlage C zur
Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 7. Juni 1910.
„ 3791. Kolonialbeamtengesetz. Vom 8. Juni 1910.
3792. Gesetz, betr. die Aufstandsausgaben für Südwestafrika. Vom 15. Juni
1910.
3793. Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 15. Juni 1910.
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Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 26 bis 27:
S. 240. Status der deutschen Notenbanken Ende Mai 1910.
„ 245. Zulassung eines Systems von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung.
„ 245. Zulassung eines zollfreien Lohnveredelungsverkehrs mit ausländischem
Baumwollengarn.
„ 245. Anderungen der Ausführungsbestimmungen zum Tabaksteuergesetze vom
15. Juli 1909.
„ 251. Druckfehlerberichtigung zu den vorstehend genannten Ausführungs-
bestimmungen.
„ 255. Anderungen des Warepverzeichnisses zum Zolltarif.
„ 256. Ubergangserleichterungen für die Verzollung von Schaumwein und
Spirituosen.
„ 259. Deutsch-Belgisches Abkommen, betr. den Austausch von Nachrichten über
das Auftreten ansteckender Krankheiten in den Grenzbezirken.
„ 263. Veränderungsnachweisung zu der Feststellung der ortsüblichen Tagelbhne
gewöhnlicher Tagearbeiter.
„ 276. Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunternehmung durch die
Landesbehörde.
„ 276. Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse über die Tauglichkeit
von militärpflichtigen Deutschen in den Vereinigten Staaten von Ame-
rika und in Kanada.
Buchdruckerri der Weimarischen geitung.