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Indem Wir dieses hiermit kund und zu wissen tun, ergeht an die für die
Landessynode ernannten und gewählten Abgeordneten Unser Begehren, sich hierzu
an bezeichneter Stelle rechtzeitig einzufinden. «
Geschehen
Wilhelmsthal, den 21. Oktober 1910.
Wilbelm Ernst.
Rothe.
[108] Das 563. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter:
Nr. 3818. Ausführungsbestimmungen zu den Verordnungen über die Tagegelder
und Fuhrkosten der Reichsbeamten. Vom 29. September 1910.
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 42 bis 44:
S. 488. Ergänzung des Verzeichnisses der mit Einziehung von Gerichtskosten
betrauten Behörden (Kassen).
„ 489. Zulassung zweier Formen von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung.
„ 489. Veränderungen in dem Stande der zur Ausstellung von Untersuchungs-
zeugnissen für Wein usw. ermächtigten wissenschaftlichen Anstalten.
„ 492. Beaufsichtigung privater Versicherungsunternehmungen durch die Landes-
behörde.
„ 493. Verzeichnis von Gartenbau= usw. Anlagen, welche regelmäßigen Unter-
suchungen unterliegen und als den Anforderungen der Reblaus-Kon-
vention entsprechend erklärt worden sind.
„ 523. Zulassung eines Systems von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung.
„ 524. Berichtigung des Verzeichnisses der Zivilvorsitzenden der im Deutschen
Reiche bestehenden Ersatzkommissionen.
„525. Veränderungen in dem Stand und den Befugnissen der Zoll= und
Stenerstellen.
„ 526. Veränderungen in den Abfertigungsbefugnissen von Zoll= und Steuer-
stellen.
„ 527. Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte.
Buchdruckerei der Weimarischen Zeitung.