Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

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sie mindestens eine Woche vor dem Wahltage den Mitgliedern zugegangen sind. 
Wer verhindert ist, der Einladung Folge zu leisten, muß dies sofort dem Vorsitzen- 
den zur Einberufung des Ersatzmannes anzeigen. 
3. 
Die Abstimmung ist geheim. An ihr nehmen nur die anwesenden Wahlberech- 
tigten teil. Das Wahlrecht wird von ihnen in Person durch Stimmzettel ohne 
Unterschrift ausgeübt, die in einer Wahlurne gesammelt werden. Jedes Kammer— 
mitglied hat eine Stimme, Stellvertretung ist nur insoweit zulässig, als die ver- 
hinderten Mitglieder durch ihren Ersatzmann vertreten werden. 
Für jeden Verwaltungsbezirk findet die Wahl in einem besonderen Wahlgange 
statt, und zwar ungetrennt für Mitglied und Stellvertreter dergestalt, daß der erste 
der auf dem Stimmzettel angegebenen Namen für das Mitglied, der zweite für 
den Stellvertreter gilt. Ist nur ein Name angegeben, so gilt dieser für das Mit- 
glied; sind mehr als zwei Namen angegeben, so gelten nur die beiden ersten. 
Vor Beginn der Abstimmung ist eine Beratung über die Wahl statthaft. 
4. 
Wählbar als Mitglied des Bezirksausschusses und als Stellvertreter ist jeder, 
der nach § 3 flgd. des Landtagswahlgesetzes als Landtagsabgeordneter wählbar 
ist, mit der Maßgabe, daß zur Wählbarkeit der wesentliche Aufenthalt im Ver- 
waltungsbezirke gehört. Die Wählbarkeit ist nicht auf die Mitglieder der Hand- 
werkskammer beschränkt. · 
5. 
Die Leitung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses liegt dem 
Wahlvorstand ob, der aus dem Vorsitzenden der Handwerkskammer und zwei von 
ihm aus der Zahl der Wahlberechtigten bestimmten Beisitzern gebildet wird. 
6. 
Über die Wahlhandlung und deren Ergebnis ist vom Sekretär der Handwerks- 
kammer ein Protokoll aufzunehmen und am Schlusse des Wahltermins nach Ge- 
nehmigung von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterschreiben. 
Aus dem Protokoll müssen die Namen derjeuigen Kammermitglieder und Er- 
satzmänner ersichtlich sein, die ihre Stimme abgegeben haben.
	        
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