Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

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88. 
Die Vorschriften der 88 49 und 50 der Steuererhebungsverordnung finden 
für die Erhebung der Ergänzungssteuer ebenfalls Anwendung. 
Weimar, den 24. Oktober 1910. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Finanzen. 
Hunnius. 
Ministerialbekanntmachungen. 
(117|] l. Zur 
. zehnten ordentlichen Landessynode 
sind folgende Abgeordnete ernannt und gewählt worden: 
A. Von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog sind ernannt: 
Kirchenrat Krippendorf in Vieselbach, 
Pfarrer Dr. Matthes in Farnroda, 
Ministerialdirektor Dr. Unteutsch in Weimar und 
Rittergutsbesitzer Schneider in Knau. 
B. Von der theologischen Fakultät in Jena ist gewählt: 
Geheimer Kirchenrat Professor D. Wendt daselbst. 
C. Von den Kirchgemeinden sind gewählt: 
im I. Wahlbezirke: 
Geheimer Kirchenrat D. Spinner in Archidiakonus Jacobi in Weimar, 
Weimar, Rechtsanwalt Dr. Günther daselbst, 
Professor Dr. Virck daselbst, als Ersatzmänner; 
als Abgeordnete, 
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