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15.
Die Großherzoglichen Bezirksdirektoren haben darauf Bedacht zu nehmen, daß
Veranstaltungen, welche den Stand der ortsanwesenden Bevölkerung vorübergehend
wesentlich verändern und auf die ungestörte Vornahme der Volkszählung hindernd
einwirken könnten, zur Zeit der Volkszählung nicht stattfinden.
Weimar, den 9. November 1910.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern und Außern.
Paulssen.
[123] II. An Stelle des verstorbenen Landtagsabgeordneten Kommerzienrats
Müller-Hollenhorst ist durch diejenigen Wahlberechtigten im ll. Verwaltungs-
bezirke, welche aus anderen Quellen als inländischem Grundbesitz ein jährliches Ein-
kommen von wenigstens 3000 -x versteuern, der
Rechtsanwalt Dr. Gustav Lotze in Jena
zum Abgeordneten gewählt worden und hat die Wahl angenommen.
Weimar, den 11. November 1910.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
[124] III. Mit Höchster Genehmigung sind die Geschäfte des Enteignungskom-
missars für die Enteignung des für den Umbau des Bahnhofs Weimar erforder-
lichen Grundbesitzes dem Großherzogl. Oberamtsrichter Instizrat Metzner in Weimar
übertragen worden. Wir bringen dies mit dem Hinzufügen zur öffentlichen Kenntnis,
daß zur Ausführung eine Frist bis zum 1. Mai 1914 bestimmt worden ist.
Weimar, den 15. November 1910.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.