Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

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[/24] llIl. Gemäß § 33 des Ausführungsgesetzes vom 17. April 1889 zu dem 
Reichsgesetze über die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen vom « sewsgåq 
wird von dem unterzeichneten Staatsministerium als Tag für die diesjährige Auf— 
nahme der Pferde- und Rindviehbestände 
Freitag, der 1. April 1910 
  
bestimmt. 
Die Gemeindevorstände des Großherzogtums haben hiernach das Erforderliche 
wahrzunehmen. 
Weimar, den 14. März 1910. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Paulssen. 
125) Das 8. bis 11. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3725. Bekanntmachung, betr. die im Anschluß an das Haager Abkommen über 
den Zivilprozeß vom 17. Juli 1905 von Deutschland mit Schweden 
zur weiteren Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs getroffene Verein- 
barung. Vom 9. Februar 1910. 
„ 3726. Bekanntmachung über den Beitritt Chinas zu fünf auf der Zweiten 
Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 
1907. Vom 14. Februar 1910. 
„ 3727. Bekanntmachung, betr. die Handelsbeziehungen zu Kanada. Vom 
24. Februar 1910. 
„ 3728. Bekanntmachung, betr. den Schutz von Erfindungen, Mustern und 
Warenzeichen auf der ll. Ton-, Zement= und Kalkindustrie-Ausstellung 
in Berlin 1910. Vom 18. Februar 1910. 
„ 3730. Bekanntmachung, betr. die Bildung von Weinbaubezirken. Vom 
21. Februar 1910.
	        
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