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[/24] llIl. Gemäß § 33 des Ausführungsgesetzes vom 17. April 1889 zu dem
Reichsgesetze über die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen vom « sewsgåq
wird von dem unterzeichneten Staatsministerium als Tag für die diesjährige Auf—
nahme der Pferde- und Rindviehbestände
Freitag, der 1. April 1910
bestimmt.
Die Gemeindevorstände des Großherzogtums haben hiernach das Erforderliche
wahrzunehmen.
Weimar, den 14. März 1910.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
125) Das 8. bis 11. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 3725. Bekanntmachung, betr. die im Anschluß an das Haager Abkommen über
den Zivilprozeß vom 17. Juli 1905 von Deutschland mit Schweden
zur weiteren Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs getroffene Verein-
barung. Vom 9. Februar 1910.
„ 3726. Bekanntmachung über den Beitritt Chinas zu fünf auf der Zweiten
Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober
1907. Vom 14. Februar 1910.
„ 3727. Bekanntmachung, betr. die Handelsbeziehungen zu Kanada. Vom
24. Februar 1910.
„ 3728. Bekanntmachung, betr. den Schutz von Erfindungen, Mustern und
Warenzeichen auf der ll. Ton-, Zement= und Kalkindustrie-Ausstellung
in Berlin 1910. Vom 18. Februar 1910.
„ 3730. Bekanntmachung, betr. die Bildung von Weinbaubezirken. Vom
21. Februar 1910.