Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

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Das Material ist so zu entnehmen und der Post so zu übergeben, daß es 
möglichst bald befördert wird. Sonnabends ist Material nur in 
dringenden Fällen zu entsenden, weil die Dienstzeit im Insti- 
tut am Sonntag eine beschränkte ist und weil am Sonntag nur 
eine Frühpost ausgetragen wird. Wünscht der Arzt ausnahmsweise, daß 
Sonntags bei der Jenaer Post eingehende Sendungen untersucht werden, so hat 
er die Bestellung durch vorausbezahlten Eilboten bewirken zu lassen. 
Die Mitteilung des Ergebnisses geschieht grundsätzlich nicht an die Kranken 
oder deren Angehörige, sondern nur an den Arzt und zwar schriftlich; eine 
telephonische oder telegraphische Antwort ist durch Zufügung der entsprechenden 
Postmarken zur Meldekarte vorauszubezahlen. 
Bei negativen Befunden empfiehlt es sich, nach einem Zeitraum von 3—8 
Tagen eine zweite Probe einzusenden. 
Die Angestellten des Instituts sind wie die Arzte zur Wahrung des Dienst- 
geheimnisses verpflichtet. Sollte es trotzdem dem Arzt erwünscht sein, Namen und 
Wohnung des Kranken nicht zu nennen, so sind in die entsprechenden Rubriken 
Buchstaben zu setzen, die so zu wählen sind, daß auch bei späteren Anfragen ein 
Mißverständnis nicht unterlaufen kann. 
Da seitens des Instituts keinerlei Meldungen gemacht 
werden, bleibt die ärztliche Meldepflicht bei ansteckenden Krank- 
heiten an die Behörden bestehen. 
8. Antersuchungsmaterial und Gefäße. 
Bei der Untersuchung auf ansteckende Krankheiten handelt es sich: 
a) um die Erkennung der Krankheitserreger durch das Mikroskop, durch die 
Kultur oder das Tierexperiment, 
b) um die serologische Bestimmung von Antigenen oder Antikörpern. 
Als Material zur bakteriologischen Untersuchung wird verwertet: 
I. Stuhl, Urin, Sputum in Gefäß I, 
II. Blut, Punktionsflüssigkeiten, eitriges Material u. dergl., Urin, der durch 
Katheter steril entnommen ist, in Gefäß Il, 
III. Nasenrachensekret, Scheidensekret u. dergl. in Gefäß III, 
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