Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

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Das  Material  ist  so  zu  entnehmen  und  der  Post  so  zu  übergeben,  daß  es
möglichst  bald  befördert  wird.  Sonnabends  ist  Material  nur  in
dringenden  Fällen  zu  entsenden,  weil  die  Dienstzeit  im  Institut
  am  Sonntag  eine  beschränkte  ist  und  weil  am  Sonntag  nur
eine  Frühpost  ausgetragen  wird.  Wünscht  der  Arzt  ausnahmsweise,  daß
Sonntags  bei  der  Jenaer  Post  eingehende  Sendungen  untersucht  werden,  so  hat
er  die  Bestellung  durch  vorausbezahlten  Eilboten  bewirken  zu  lassen.

Die  Mitteilung  des  Ergebnisses  geschieht  grundsätzlich  nicht  an  die  Kranken
oder  deren  Angehörige,  sondern  nur  an  den  Arzt  und  zwar  schriftlich;  eine
telephonische  oder  telegraphische  Antwort  ist  durch  Zufügung  der  entsprechenden
Postmarken  zur  Meldekarte  vorauszubezahlen.

Bei  negativen  Befunden  empfiehlt  es  sich,  nach  einem  Zeitraum  von  3—8
Tagen  eine  zweite  Probe  einzusenden.

Die  Angestellten  des  Instituts  sind  wie  die  Arzte  zur  Wahrung  des  Dienstgeheimnisses
  verpflichtet.  Sollte  es  trotzdem  dem  Arzt  erwünscht  sein,  Namen  und
Wohnung  des  Kranken  nicht  zu  nennen,  so  sind  in  die  entsprechenden  Rubriken
Buchstaben  zu  setzen,  die  so  zu  wählen  sind,  daß  auch  bei  späteren  Anfragen  ein
Mißverständnis  nicht  unterlaufen  kann.

Da  seitens  des  Instituts  keinerlei  Meldungen  gemacht
werden,  bleibt  die  ärztliche  Meldepflicht  bei  ansteckenden  Krankheiten
  an  die  Behörden  bestehen.

8.  Antersuchungsmaterial  und  Gefäße.

Bei  der  Untersuchung  auf  ansteckende  Krankheiten  handelt  es  sich:
a)  um  die  Erkennung  der  Krankheitserreger  durch  das  Mikroskop,  durch  die
Kultur  oder  das  Tierexperiment,
b)  um  die  serologische  Bestimmung  von  Antigenen  oder  Antikörpern.
Als  Material  zur  bakteriologischen  Untersuchung  wird  verwertet:
I.  Stuhl,  Urin,  Sputum  in  Gefäß  I,
II.  Blut,  Punktionsflüssigkeiten,  eitriges  Material  u.  dergl.,  Urin,  der  durch
Katheter  steril  entnommen  ist,  in  Gefäß  Il,
III.  Nasenrachensekret,  Scheidensekret  u.  dergl.  in  Gefäß  III,
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