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Regierungsblatt
Großherwontum Bachsen.
Nummer 4. Weimar. 20. März 1912.
Inhalt: Ministerialverordnung über das Eichwesen, vom 13. März 1912, Seite 238. — Winisterial-
bekanntmachung, betr. Erteilung des Exequatur an den Generalkonsul der Republik El Sal-
vador, Dr. Reyes Guerra in Hamburg, Seite 26. — Ministerialbekanntmachung, betr. Auf-
nahme der Pferde- und Kindviehbestände, Seite 26.
(Nr. 9.) Ministerialverordnung über das Eichwesen, vom 13. März 1912.
Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs bestimmen
wir zur Ausführung der Maß= und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 (Reichsgesetz-
blatt S. 349 flgd.), was folgt.
81.
Die Eichbehörden für das Großherzogtum sind das Obereichamt und die Eich-
ämter. Die Eichbehörden sind staatliche Behörden.
8 2.
Das Obereichamt führt nach Maßgabe der reichsgesetzlichen Bestimmungen und
der Vorschriften der Kaiserlichen Normal-Eichungskommission die Aufsicht über das
Eichwesen im Großherzogtum. Es besteht aus zwei Mitgliedern: dem Vorstand
und seinem Stellvertreter. Für die technischen Arbeiten ist ihnen ein Obereichmeister,
für die Schreibgeschäfte ein Expedient beigegeben.
83.
Die Eichämter haben ihren Sitz in Weimar, Ilmenau, Apolda, Eisenach und
Neustadt an der Orla. Abfertigungsstellen bestehen als Nebenstellen von Weimar
in Jena, von Apolda in Allstedt, von Eisenach in Dermbach, von Neustadt an der
Orla in Weida.
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