587
Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 23. Weimar. 5. Juli 1912.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Satzung der städtischen Sparkasse in Münchenbernsdorf
vom 13. Februar 1912, Seite 587. — Inhaltsverzeichnis aus dem Keichs-Gesetzblatt, Seite 595.
(Nr. 71.) Ministerialbekanntmachung, betr. die Satzung der städtischen Sparkasse in München-
bernsdorf vom 13. Februar 1912.
Die nachstehend abgedruckte neue Satzung der städtischen Sparkasse in München-
bernsdorf ist von uns genehmigt worden.
Weimar, den 25. Juni 1912.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Dr. Hausmann.
Satzung
der städtischen Sparkasse in Münchenbernsdorf,
vom 13. Februar 1912.
J.
Name, Zweck und rechtliche Eigenschaften der Sparkasse.
81.
Die Sparkasse zu Münchenbernsdorf wird Gemeindeanstalt. Alle Rechte und Ver—
bindlichkeiten gehen bei getrennter Verwaltung des Sparkassenvermögens von dem übrigen
Gemeindevermögen unter der Bezeichnung „Städtische Sparkasse“ auf die Gemeinde München—
bernsdorf über.
1912 82