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egierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 24. Weimar. 12. Juli 1912.
Inbalt: Winisterialbekanntmachung über die Genehmigung der Therese-Friederike-Habbicht-Stiftung,
Seite 597. — Ministerialbekanntmachung über die Gerleihung der Kechtsfähigkeit an den
acibevin Saalborn, Seite 598. — Inhaltsverzeichnis aus dem Keichs-Gesetzblatt,
eite
(Nr. 73.) Ministerialbekanntmachung über die Genehmigung der Therese-Friederike-Habbicht-
Stiftung.
Die am 19. Februar 1912 verstorbene Rentnerin Fräulein Therese Friederike
Habbicht in Eisenach hat durch Verfügung von Todeswegen eine Stiftung er—
richtet und ihr eine Summe von 25000 = zugewendet.
Der Zweck der Stiftung ist die Errichtung eines Heims für unbemittelte
Frauen und Mädchen des gebildeten Standes.
Nach § 14 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche haben wir
die Stiftung genehmigt.
Weimar, den 29. Juni 1912.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
1912 84