Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

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egierungsblatt 
für das 
Grohherzogtum Sachsen. 
Nummer 24. Weimar. 12. Juli 1912. 
  
  
  
Inbalt: Winisterialbekanntmachung über die Genehmigung der Therese-Friederike-Habbicht-Stiftung, 
Seite 597. — Ministerialbekanntmachung über die Gerleihung der Kechtsfähigkeit an den 
acibevin Saalborn, Seite 598. — Inhaltsverzeichnis aus dem Keichs-Gesetzblatt, 
eite 
  
(Nr. 73.) Ministerialbekanntmachung über die Genehmigung der Therese-Friederike-Habbicht- 
Stiftung. 
Die am 19. Februar 1912 verstorbene Rentnerin Fräulein Therese Friederike 
Habbicht in Eisenach hat durch Verfügung von Todeswegen eine Stiftung er— 
richtet und ihr eine Summe von 25000 = zugewendet. 
Der Zweck der Stiftung ist die Errichtung eines Heims für unbemittelte 
Frauen und Mädchen des gebildeten Standes. 
Nach § 14 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche haben wir 
die Stiftung genehmigt. 
Weimar, den 29. Juni 1912. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Paulssen. 
  
1912 84
	        
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