Negierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Jahrgang 1914.
Nr. 11.
Inhbalt: Uinisterialbekanntmachung, betr. die Gründung einer Beamtenkrankenkasse für das Groß-
herzogtum Sachsen, Seite 97. Ministerialbekanntmachung über die Erteilung des Ezequaturs
an den Franfösischen Konsul Jean Baptiste Gabriel Bertrand in Leipzig, Seite 111. —
Ministerialbekanntmachung über den Erwerb von Grundstücken zur Herstellung des II. Gleises auf
der Strecke Triptis—Saalfeld, Seite 111.— Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der
Rechtsfähigkeit an den Gleckviehzuchtverband im GBezirk Eisenach, Seite 111. —. Inhaltsverzeichnis
aus dem eeichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Keich, Seite 112.
(Nr. 40.) Ministerialbekanntmachung, betr. die Gründung einer Beamtenkrankenkasse für das
Großherzogtum Sachsen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben gnädigst geruht, die Gründung
einer Beamtenkrankenkasse für das Großherzogtum Sachsen nach Maßgabe der
unten abgedruckten Satzung zu genehmigen.
Weimar, den 24. März 1914.
Großberzoglich Sächfsisches Staatsministerium,
Departement der Ginanzen.
Hunnius.
Satzung
der Beamtenkrankenkasse für das Großherzogtum Sachsen.
81.
Name, Zweck und Sitz der Kasse.
1. Für das Gebiet des Großherzogtums Sachsen wird eine Krankenkasse errichtet,
die den Namen Beamtenkrankenkasse führt.
II. Die Kasse hat den Zweck, den Kassenmitgliedern und ihren Familien-
angehörigen in Krankheitsfällen ärztliche Behandlung und Heilmittel zu gewähren.
1914.
Ausgegeben in Weimar am 9. April 1914. 17