Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

Negierungsblatt 
für das 
Grohherzogtum Sachsen. 
Jahrgang 1914. 
Nr. 11. 
Inhbalt: Uinisterialbekanntmachung, betr. die Gründung einer Beamtenkrankenkasse für das Groß- 
herzogtum Sachsen, Seite 97. Ministerialbekanntmachung über die Erteilung des Ezequaturs 
an den Franfösischen Konsul Jean Baptiste Gabriel Bertrand in Leipzig, Seite 111. — 
Ministerialbekanntmachung über den Erwerb von Grundstücken zur Herstellung des II. Gleises auf 
der Strecke Triptis—Saalfeld, Seite 111.— Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der 
Rechtsfähigkeit an den Gleckviehzuchtverband im GBezirk Eisenach, Seite 111. —. Inhaltsverzeichnis 
aus dem eeichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Keich, Seite 112. 
  
  
(Nr. 40.) Ministerialbekanntmachung, betr. die Gründung einer Beamtenkrankenkasse für das 
Großherzogtum Sachsen. 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben gnädigst geruht, die Gründung 
einer Beamtenkrankenkasse für das Großherzogtum Sachsen nach Maßgabe der 
unten abgedruckten Satzung zu genehmigen. 
Weimar, den 24. März 1914. 
Großberzoglich Sächfsisches Staatsministerium, 
Departement der Ginanzen. 
Hunnius. 
Satzung 
der Beamtenkrankenkasse für das Großherzogtum Sachsen. 
81. 
Name, Zweck und Sitz der Kasse. 
1. Für das Gebiet des Großherzogtums Sachsen wird eine Krankenkasse errichtet, 
die den Namen Beamtenkrankenkasse führt. 
II. Die Kasse hat den Zweck, den Kassenmitgliedern und ihren Familien- 
angehörigen in Krankheitsfällen ärztliche Behandlung und Heilmittel zu gewähren. 
1914. 
Ausgegeben in Weimar am 9. April 1914. 17
	        
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