Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

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(Nr. 49.) Miisteriatetanntmachung über die Genehmigung der Brösel-Ackermannschen Stiftung 
in Jena. 
Der Pfarrer a. D. Wilhelm Ackermann in Jena hat unter dem Namen Brösel- 
Ackermannsche Stiftung eine Stiftung mit dem Sitz in Jena errichtet und sie mit 
einem Vermögen von 6000 -x ausgestattet. Ihr Zweck ist die Unterstützung junger 
Arbeiter oder Schüler technischer oder gewerblicher Schulen in der Ausbildung für 
ihren Beruf. 
Die Stiftung ist von uns genehmigt worden. 
Weimar, den 9. April 1914. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 50.) Ministerialbekanntmachung über Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Krankenhaus- 
verband zu Allstedt. 
Dem „Krankenhausverband zu Allstedt“ haben wir nach 8 22 des Bürgerlichen 
Gesetzbuchs und 8 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche die 
Rechtsfähigkeit verliehen. 
Weimar, den 9. April 1914. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 51.) Ministerialbekanntmachung über den Nachtrag vom 6. März 1914 zur Satzung der 
städtischen Sparkasse in Bad Berka vom 4. Mai 1906. 
Der nachstehend abgedruckte Nachtrag vom 6. März 1914 zur Satzung der städtischen 
Sparkasse in Bad Berka vom 4. Mai 1906 (Regierungsblatt S. 272) ist von uns 
genehmigt worden. 
Weimar, den 8. April 1914. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt.
	        
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