Metadata: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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Nr. 34. 
Ersatzkorne für Schußwaffen M/71. 
Berlin, den 5. Februar 1881. 
Un bei den Schußwassen M/71 das Einpassen der Ersatzkorne in die Einschübe der Kornwarzen zu erleichtern, 
ist die Anordnung getroffen worden, daß auf Wunsch der Truppen 2c. die Füße der Ersatzkorne in den Gewehr- 
fabriken künftig etwas größer, wie für die Neufabrikation vorgeschrieben ist, gefertigt werden. 
In den bezüglichen Bestellschreiben ist jedesmal das dieserhalb Ekforderliche anzugeben. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
. v. Verdy. Muller. 
No. 479/1. 81. Art. 1. 
  
Nr. 35. 
Eröffnung nener Eisenbahn. 
Berlin, den 7. Februar 1881. 
Die Eisenbahnstrecke Herford—Detmold ist eröffnet worden. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Kühne. 
No. 148/2. M. O. D. 3. 
  
Nr. 36. 
Bronziren der Visirmarken. 
Berlin, den 8. Februar 1881. 
An den Infanterie-Gewehren und den Jäger-Büchsen M/71 sind die Visirmarken, um sie für das Auge 
leichter erkennbar zu machen, zu bronziren. 
Tie darauf bezüglichen Bestimmungen werden den Kommandobehörden, Truppen und Artillerie-Depots 
zusammen mit den Nachträgen zu den, die vorbezeichneten Waffen betreffenden Instruktionen zugehen und 
sind den letzteren einzuverleiben. 
Die Bronzirung an den in Händen der Truppen befindlichen Infanterie-Gewehren und Jäger- 
Büchsen M/71 hat seitens der Truppen, an den in den Artillerie-Depots lagernden seitens der Ariillerie= 
Depots, bei den letzteren successive gelegentlich der Reinigung der qu. Waffen, zunächst an den Augmentations. 
und den übrigen Etatsbeständen zu geschehen. 
Die zu der Bronzirung erforderlichen Ingredienzien haben die Truppen aus ihren Waffenreparatur- 
fonds, die Artillerie- Depots aus Kapitel 37 Titel 18a des Etats zu bezahlen. 
Die Leitung und Beaufsichtigung der Arbeit haben die Büchsenmacher der Truppen und die Zeug.- 
hausbüchsenmacher von Amtswegen zu bewirken. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 1035/12. Art. 1. v. Verdy. Müller. 
  
Nr. 37. 
Ausgabe von Nachträgen zu den Instruktionen, betreffend 
1) das Infanterie-Gewehr NM.71, 
2) die Jägerbüchse M/71 und 
3) den Kavalleric-Karabiner NA//71 sowie 
4) zu der Vorschrift für die Instandhaltung der Waffen bei den Truppen. 
Berlin, den 8. Februar 1881. 
Die im Laufe des Jahres 1880 zu den aufgeführten Instruktionen erlassenen Abänderungen und Nachträge 
sind zusammengestellt und gedruckt worden.
	        
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