(Anfzüge. — Fahrstühle —.) 179
II. Von dieser Vorschrift sind ausgenommen:
1. Aufzüge, die dem § 3 entsprechend in Treppenhäusern freistehend oder
an der Außenseite von Gebäuden oder in Lichthöfen angelegt werden;
2. Aufzüge, die im Innern von Gebäuden übereinander gelegene Galerien
verbinden;
3. Aufzüge, die nur zwei unmittelbar aufeinander folgende Geschosse oder
nur Kellergeschosse mit dem Erdgeschoß verbinden, wenn in den durch
den Fahrstuhl verbundenen Geschossen keine feuergefährlichen Gegenstände
lagern;
Gichtaufzüge in allen Arten von Betrieben;
Aufzüge in Gebäuden mit ungeschalten und unverputzten Zwischendecken,
die an und für sich der Ubertragung eines Feuers keinen Widerstand
leisten.
III. Kleine Aufzüge, d. h. Lastenaufzüge, die nicht betretbar sind (für Speisen,
Akten, kleine Erzeugnisse der Industrie und dergleichen), von höchstens 100 kg
Tragfähigkeit und nicht mehr als 0, qm Schachtquerschnitt bedürfen, soweit sie
nicht nach vorstehenden Bestimmungen von der Vorschrift feuerfester oder feuer-
sicherer Wände ganz ausgenommen sind, nur feuersicherer Schachtwände.
§ 5.
Abdeckung der Fahrschächte.
I. Von feuerfesten oder feuersicheren Wänden unmschlossene Fahrschächte, in
denen die Förderung bis zum Dachgeschosse geht, sind an ihrem oberen Ende mit
einer festen, feuersicheren Abdeckung zu versehen. Von der feuersicheren Beschaffen-
heit kann nur abgesehen werden, wenn in den durch den Fahrstuhl verbundenen
Geschossen keine feuergefährlichen Gegenstände lagern und die Schachtwände sowie
ein in der Abdeckung anzubringendes Entlüftungsrohr, dessen Querschnittsfläche
wenigstens ½0% des Schachtquerschnitts beträgt, mindestens 0,2 m über Dach geführt
werden. Glasabdeckungen sind mittels Drahtgitter zu unterfangen.
II. Von feuerfesten oder feuersicheren Wänden umschlossene Fahrschächte, in
denen die Förderung nicht bis zum Dachgeschosse geht, sind an ihrem oberen Ende
stets feuersicher abzuschließen.
III. Fahrschächte, deren obere Mündung im Freien oder an Orten liegt, die
von Menschen betreten werden, sind mit Deckel= oder Klappenverschlüssen, die vom
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