Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

194 (Aufzüge. — Fahrstühle —.) 
Anlage 1. 
Befähigungsnachweis. 
Am heutigen Tage ist der 
geborenam.............·.........·........................................ 19.......... zu........ 
gemäߧ....»..... der Verordnung über die Einrichtung und den Betrieb von Aufzügen (Fahr- 
stühlen) vv. von dem unterzeichneten 
Sachverständigen einer Prüfung unterzogen worden, durch welche der Nachweis geliefert 
wurde, dabbhenr.. í í , íí í í , befähigt ist, den Aufzug 
(Fahrstuhl)t d. zu.............·....·....·...........·..·...·.......................·.. 
mit der Fabriknummer 
Es wirdden2 , nachdem er die im 8. 
der angegebenen Verordnung vorgeschriebene schriftliche Erklärung abgegeben hat, hierdurch 
die Erlaubnis erteilt, diesen Fahrstuhl zu führen — zu beaufsichtigen. 
........................................... , den 19 
Der Sachverständige.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.