Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

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(Nr. 87.) Ministerialbekanntmachung über Beauftragung der Spezialkommission in Eisenach 
mit der Bearbeitung der Grundstückszusammenlegungssache von Kalten- 
nordheim. 
Die Königliche Spezialkommission in Eisenach ist mit der Bearbeitung der 
Grundstückszusammenlegungssache von Kaltennordheim beauftragt worden. 
Weimar, den 6. Zuli 1914. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slebogt. 
  
(Nr. 88.) Ministerialbekanntmachung über Beauftragung der Spezialkommission in Erfurt 
mit der Bearbeitung der Grundstückszusammenlegungssache von Münchenroda. 
Die Königliche Spezialkommission in Erfurt ist mit der Bearbeitung der Grund- 
stückszusammenlegungssache in dem zum Gemeindebezirk Münchenroda mit Remde- 
roda gehörigen Flurbezirk Münchenroda beauftragt worden. 
Weimar, den 10. Juli 1914. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
  
(Nr. 89.) Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt. 
Das 36. bis 41. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 4398. Bestimmungen über Fachausschüsse für Hausarbeit. Vom 18. Juni 1914. 
„ 4399. Bekanntmachung, betreffend die Anderung der Artikel 6 und 20 des 
Reglements zur Internationalen Meterkonvention vom 20. Mai 1875 
(Reichs-Gesetzblatt 1876 S. 201). Vom 18. Juni 1914. 
„ 4400. Gesetz, betreffend Anderung der Zivilprozeßordnung. Vom 24. Juni 
1914. 
„ 440 1. Bekanntmachung, betreffend Ausnahmen von dem Verbote der Sonntags- 
arbeit im Gewerbebetriebe. Vom 25. Juni 1914.