Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

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(Nr. 107.) Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Ziegen- 
bockhaltungs= und Unterstützungsverein auf Gegenseitigkeit in Ilmenau. 
Dem Ziegenbockhaltungs= und Unterstützungsverein auf Gegenseitigkeit in 
Ilmenau ist nach § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und § 10 des Ausführungs- 
gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche die Rechtsfähigkeit verliehen worden. 
Weimar, den 1. August 1914. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slebogt. 
  
(Nr. 108.) Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. 
Das 29. bis 31. Stück des Zentralblattes für das Deutsche Reich 
enthält auf: 
S. 341. Herabsetzung des Vergütungssatzes für vergällten Branntwein. 
„ 343. Ermächtigungen zur Vornahme von Zivilstandshandlungen. 
„ 345. Verbot der ferneren Verbreitung der in Lemberg erscheinenden Druck- 
schrift „Slowo Polskie“. 
„ 345. Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und 
Steuerstellen. 
„ 348. Aufhebung der Zollvergünstigung für die Grenzstrecke des Kreises Aschendorf. 
„ 351. Ermächtigungen zur Vornahme von Zivilstandshandlungen. 
„ 352. Ermächtigung des Kaiserlichen Konsulats in Winnipeg (Canada) zur 
Ausfertigung von Leichenpässen. 
„ 352. Erhöhung der Strohration für die Dienstpferde und die Pferde der 
Offiziere usw. bei den Rationssätzen I bis III. 
353. Zurückstellung Militärpflichtiger im Bezirke des Kaiserlichen Konsulats 
Honolulu. 
„ 353. Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 1242 Nr. 1, 2 der Reichs- 
versicherungsordnung. 
„ 353. Amtsdauer der gegenwärtigen Vertreter der Arbeitgeber und der Ver- 
sicherten bei den Organen der Krankenkassen. 
„ 354. Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit inländischen Perlen sowie 
mit inländischem Baumwollengarn im sächsisch-böhmischen Grenzgebiete. 
„ 354. Abänderung der Ausführungsbestimmungen A, C, D nebst Anlage b und E. 
zum Schlachtvieh= und Fleischbeschaugesetze. 
Druck: Weimarischer Derlag G.m. b. B. m Weimar.