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(Nr. 107.) Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Ziegen-
bockhaltungs= und Unterstützungsverein auf Gegenseitigkeit in Ilmenau.
Dem Ziegenbockhaltungs= und Unterstützungsverein auf Gegenseitigkeit in
Ilmenau ist nach § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und § 10 des Ausführungs-
gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche die Rechtsfähigkeit verliehen worden.
Weimar, den 1. August 1914.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slebogt.
(Nr. 108.) Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Das 29. bis 31. Stück des Zentralblattes für das Deutsche Reich
enthält auf:
S. 341. Herabsetzung des Vergütungssatzes für vergällten Branntwein.
„ 343. Ermächtigungen zur Vornahme von Zivilstandshandlungen.
„ 345. Verbot der ferneren Verbreitung der in Lemberg erscheinenden Druck-
schrift „Slowo Polskie“.
„ 345. Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und
Steuerstellen.
„ 348. Aufhebung der Zollvergünstigung für die Grenzstrecke des Kreises Aschendorf.
„ 351. Ermächtigungen zur Vornahme von Zivilstandshandlungen.
„ 352. Ermächtigung des Kaiserlichen Konsulats in Winnipeg (Canada) zur
Ausfertigung von Leichenpässen.
„ 352. Erhöhung der Strohration für die Dienstpferde und die Pferde der
Offiziere usw. bei den Rationssätzen I bis III.
353. Zurückstellung Militärpflichtiger im Bezirke des Kaiserlichen Konsulats
Honolulu.
„ 353. Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 1242 Nr. 1, 2 der Reichs-
versicherungsordnung.
„ 353. Amtsdauer der gegenwärtigen Vertreter der Arbeitgeber und der Ver-
sicherten bei den Organen der Krankenkassen.
„ 354. Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit inländischen Perlen sowie
mit inländischem Baumwollengarn im sächsisch-böhmischen Grenzgebiete.
„ 354. Abänderung der Ausführungsbestimmungen A, C, D nebst Anlage b und E.
zum Schlachtvieh= und Fleischbeschaugesetze.
Druck: Weimarischer Derlag G.m. b. B. m Weimar.