Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

 

Grsetund  Verordnungs-Blatt
Königreich  Bayern.

Nr.  70.

München,  den  26.  November  1906.

 

Juhalt:

Königlich  Allerhöchste  Verordnung  vom  23.  November  1906,  das  Königliche  Arbeitermuseum  betreffend.  —
Bekanntmachung  vom  21.  November  1906,  Ausgabe  von  Hypotheken=  fandbriefen  der  Bayerischen  Hypotheken-
  und  Wechselbank  betreffend.  —  Ordens-Verleihungen.  —  Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur  Annahme
  einer  fremden  Dekoration.

 

Nr.  26721  II.
Königlich  Allerhöchste  Verordnung,  das  Königliche  Arbeitermuseum  betreffend.

Im  Namen  Seiner  Mafestät  des  Königs.
Cuitpold,

von  Gottes  Gnaden  Apniglicher  Prinz  von  Huwemn,
Regent.

Wir  finden  Uns  bewogen  zu  verordnen,  was  folgt:

§  1.
Das  bisherige  Museum  für  Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen  wird  unter  der  Bezeichnung
„Königliches  Bayerisches  Arbeitermuseum“  dem  K.  Staatsministerium  des  Königlichen  Hauses

und  des  Außern  unmittelbar  unterstellt  und  hat  seinen  Sitz  in  München.
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