Grsetund Verordnungs-Blatt
Königreich Bayern.
Nr. 70.
München, den 26. November 1906.
Juhalt:
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 23. November 1906, das Königliche Arbeitermuseum betreffend. —
Bekanntmachung vom 21. November 1906, Ausgabe von Hypotheken= fandbriefen der Bayerischen Hypotheken-
und Wechselbank betreffend. — Ordens-Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme
einer fremden Dekoration.
Nr. 26721 II.
Königlich Allerhöchste Verordnung, das Königliche Arbeitermuseum betreffend.
Im Namen Seiner Mafestät des Königs.
Cuitpold,
von Gottes Gnaden Apniglicher Prinz von Huwemn,
Regent.
Wir finden Uns bewogen zu verordnen, was folgt:
§ 1.
Das bisherige Museum für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen wird unter der Bezeichnung
„Königliches Bayerisches Arbeitermuseum“ dem K. Staatsministerium des Königlichen Hauses
und des Außern unmittelbar unterstellt und hat seinen Sitz in München.
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