Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1916. (100)

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Krieger= und Militärvereinswesens in Frage kommt, soll vorher der Vorstand des 
Großherzoglich Sächsischen Krieger= und Militärvereinsbundes gehört werden. 
Weimar, den 14. Juni 1916. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium. 
Rotbe. 
  
(Nr. 139.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 118 bis 121 des Keichs--Gesetzblattes. 
Nr. 5235. Verordnung über vorläufige Maßnahmen auf dem Gebiete der Fett- 
versorgung. Vom 8. Juni 1916. 
„ 5236. Bekanntmachung, betreffend Anderung der Verordnungen über die ge- 
richtliche Bewilligung von Zahlungsfristen und über die Folgen der 
nicht rechtzeitigen Zahlung einer Geldforderung (Reichs'Gesetzblatt 1915 
S. 290, 292). Vom 8. Juni 1916. 
„ 5237. Bekanntmachung über die Bewilligung von Zahlungsfristen an Kriegs- 
teilnehmer. Vom 8. Juni 1916. 
„ 5238. Bekanntmachung über die Geltendmachung von Hypotheken, Grund- 
schulden und Rentenschulden. Vom 8. Juni 1916. 
„ 5239. Bekanntmachung über den Verkehr mit Süßstoff. Vom 7. Juni 1916. 
„ 5240. Bekanntmachung über die Zulassung von eisernen Gewichten zur Eichung. 
Vom 16. Mai 1916. 
Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- 
und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung. Vom 10. Juni 1916. 
„ 5242. Bekanntmachung, betreffeud die von der Regelung des Verkehrs mit 
Web-, Wirk= und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung aus- 
geschlossenen Gegenstände. Vom 10. Juni 1916. 
„524 
  
(Nr. 140.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 24 des Zentralblattes für das Deutsche Reich. 
S. 121. Ermächtigungen zur Vornahme von Zivilstandshandlungen. 
„ 124. Bekanntmachung über den Feintalg-Höchstpreis. 
  
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