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Krieger= und Militärvereinswesens in Frage kommt, soll vorher der Vorstand des
Großherzoglich Sächsischen Krieger= und Militärvereinsbundes gehört werden.
Weimar, den 14. Juni 1916.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium.
Rotbe.
(Nr. 139.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 118 bis 121 des Keichs--Gesetzblattes.
Nr. 5235. Verordnung über vorläufige Maßnahmen auf dem Gebiete der Fett-
versorgung. Vom 8. Juni 1916.
„ 5236. Bekanntmachung, betreffend Anderung der Verordnungen über die ge-
richtliche Bewilligung von Zahlungsfristen und über die Folgen der
nicht rechtzeitigen Zahlung einer Geldforderung (Reichs'Gesetzblatt 1915
S. 290, 292). Vom 8. Juni 1916.
„ 5237. Bekanntmachung über die Bewilligung von Zahlungsfristen an Kriegs-
teilnehmer. Vom 8. Juni 1916.
„ 5238. Bekanntmachung über die Geltendmachung von Hypotheken, Grund-
schulden und Rentenschulden. Vom 8. Juni 1916.
„ 5239. Bekanntmachung über den Verkehr mit Süßstoff. Vom 7. Juni 1916.
„ 5240. Bekanntmachung über die Zulassung von eisernen Gewichten zur Eichung.
Vom 16. Mai 1916.
Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk-
und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung. Vom 10. Juni 1916.
„ 5242. Bekanntmachung, betreffeud die von der Regelung des Verkehrs mit
Web-, Wirk= und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung aus-
geschlossenen Gegenstände. Vom 10. Juni 1916.
„524
(Nr. 140.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 24 des Zentralblattes für das Deutsche Reich.
S. 121. Ermächtigungen zur Vornahme von Zivilstandshandlungen.
„ 124. Bekanntmachung über den Feintalg-Höchstpreis.
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