Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1916. (100)

217 
Regierungsblatt 
für das 
Grohherzogtum Hachsen. 
Jahrgang 1916. 
Nr. 44. 
Inhalt: Winisterialbekanntmachung über die Satzung der Gemeindesparkasse in Gerstungen vom 8. April 
6. S. 217. — Inhaltsverzeichnis aus dem Keichs-Gesetzblatt. S. 226. 
  
  
  
(Nr. 209.) Ministerialbekanntmachung über die Satzung der Gemeindesparkasse in Gerstungen 
vom 8. April 1916. 
Die nachstehend abgedruckte Satzung der Gemeindesparkasse in Gerstungen vom 
8. April 1916 ist von uns genehmigt worden. 
Weimar, den 23. August 1916. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slebogt. 
Satzung der Gemeinde-Sparkaffe Gerstungen. 
§ 1. 
Die Sparkasse zu Gerstungen bildet eine öffentliche Gemeindeanstalt und wird, getrennt 
von dem übrigen Gemeinde-Vermögen, unter Aufsicht der Gemeindebehörden nach Maßgabe 
dieser Satzung verwaltet. 
Dem Großherzoglichen Bezirksdirektor, dem Bezirksausschuß und dem Großherzoglichen 
Staatsministerium steht das Recht der Oberaufsicht zu. 
1916. 
Ausgegeben in Weimar am 13. September 1916. 51
	        
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