Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1916. (100)

(Ergänzungssteuer.) 
) Anlage= und Betriebskapital: 
lebendes 
totes Inventar 
umlaufendes Betriebskapital 
Übertrag 
  
B. Gerechtigungen, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vor- 
schriften des bürgerlichen Rechts gelten, z. B. Erbbaurecht, Erbpachtrecht, Bergwerks- 
eigentum, soweit nicht in IIB enthalten: 
II. Betriebsvermögen, (soweit nicht schon unter I enthalten): 
A. Betriebskapital, das dem Betriebe der Land-- oder Forstwirtschaft 
oder der Gärtnerei auf fremden Grundstücken (im Großherzogtum gelegen) ge- 
widmet ist: 
  
Bezeichnung der Pachtung 
Flurbezirk 
—. 
Größe 
der Pachtung 
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B. Bermögen, das dem Betriebe des Bergbaues oder eines Gewerbes 
gewidmet ist, einschließlich der dem Betriebe dienenden eigenen Gebäude, Grundstücke 
oder Berechtigungen: 
  
Bezeichnung des Betriebs 
Firma 
Betriebs- 
stätten 
Geschäfts- 
anteil des 
Beitrags- 
pflichtigen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
—228 
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