256 (Ergänzungssteuer.)
III. Kapitalvermögen jeder Art
(gesamtes sonstiges Vermögen):
a) Wertpapiere (Kurs= oder Verkaufswert)
sonstige Kapitalforderungen (z. B. Hypotheken, Handschriften, Ein-
lagen bei Sparkassen und Banken, Wechsel, Kautionen, Hinter-
legungsgelder, Abrechnungs= und Kontokorrentguthaben usw.),
Schuldbuchforderungen.
Ausgenommen sind:
Bank-- und sonstige Guthaben, die zur Bestreitung der laufenden
Ausgaben für drei Monate dienen,
Aktien oder Anteilscheine, Kuxe, Geschäftsguthaben bei Genossen.
schaften, Geschäftsanteile und andere Gesellschaftseinlagen.
b) Bares Geld, Banknoten und Kassenscheine (ausgenommen die aus
den laufenden Jahreseinkünften vorhandenen Bestände, soweit sie
zur Bestreitung der laufenden Ausgaben für drei Monate dienen),
Gold und Silber in Barren.
) Noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens., Kapital- oder Renten.
versicherungen, zu berechnen mit /8 der Summe der bisher ge-
zahlten Prämien oder Kapitalbeträge oder mit dem Rückkaufswerte
4) Selbständige Rechte und Gerechtigkeiten, soweit sie nicht unter 1-B
fallen oder als Zubehör eines Grundstücks= oder Betriebskapitals
unter I A, 2 oder II schon berücsichtigt sind, z. B. Berlage.
oder Patentrechte
e) Kapitalwert von Renten und anderen wiederkehrenden Nutungen:
1. Nähere Bezeichnung:. .................................
2.Jahresbetrag:....·.................·..·. Æ
3ZettpunktdesEntstehens....................................................................... ·
4. Zeitpunkt des Erlöschens (gegebenenfalls Lebensalter des Be—
rechtigten):
ssss—ss————————————————————————— 2,
Übertrag
Zusammen d—e
Zusammen 1—III