Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1916. (100)

263 
81. 
Steuerstellen im Sinne des Gesetzes sind die Großherzoglichen Zollämter 
und Zollstellen. « 
8 2. 
Zuständige Steuerstelle für die staatlichen Betriebe des Großherzogtums ist 
das Großherzogliche Zollamt in Weimar. 
Weimar, den 10. Oktober 1916. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Finanzen. 
Dunnius. 
  
(Nr. 251.) Ministerialbekanntmachung über die Anlegung des II. Gleises auf der Strecke 
Gerstungen-Vacha in den Fluren Umerfuhl, Berka a. d. W., Dankmarshausen, 
Vacha und Badelachen. 
Die von der Königlichen Eisenbahndirektion in Erfurt vorgelegten Entwürfe für 
die Anlegung des II. Gleises auf der Strecke Gerstungen-Vacha in den Fluren 
Untersuhl, Berka a. d. W., Dankmarshausen, Vacha und Badelachen sind landes- 
polizeilich genehmigt worden. 
Zum Enteignungskommissar haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog 
den Oberamtsrichter Schwarz in Vacha ernannt. 
Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis Ende des Jahres 1918 be- 
endet sein. 
Weimar, den 29. September 1916. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 257.) Ministerialbekanntmachung über Genehmigung der Stiftung des Rechtsanwalts 
Justizrats Dr. Jacobs in Jena. 
Dar Rechtsanwalt Justizrat Dr. Rudolf Jacobs in Jena hat eine Stiftung 
unter dem Namen „Stiftung zur Unterstützung des Roten Kreuzes, sowie von 
verwundeten Kriegsinvaliden, Kriegerwitwen und Kriegerwaisen“, errichtet, und ihr 
63“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.