291
Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum SHachsen.
Jahrgang 1916.
Nr. 63.
Inhalt: Ministerialverordnung, betr. Ausführungsanweisung zum Kapitglabsindungsgeseg. S. 291. —
Ministerialverordnung über die Einfuhr von frischen Fischen. 297. — Ministerialverord-
nung über Kunsthonig. S. 297. — Inhaltsverzeichnis aus dem Peichsnerblun S. 298. —
Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Keich.
(Nr. 290.) Ministerialverordnung vom 11. November 1916, betr. Ausführungsanweisung zum
Kapitalabfindungsgesetz.
Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zum Gesetz
über Kapitalabfindung an Stelle von Kriegsversorgung (Kapitalabfindungsgesetz)
vom 8. Juli 1916 (Reichs-Gesetzblatt S. 684) wird im Einvernehmen mit den
obersten Militärverwaltungsbehörden folgende
Ausführungsanweisung
erlassen:
1. Zu r. 1 der
Bekannt-
Der Antrag der Witwen auf Kapitalabfindung ist bei der Ortspolizeibehörde machung.
des Wohnortes oder, in Ermangelung dieses, des Aufenthaltsorts der Witwe
anzubringen.
Außer den in Nr. 1 Abs. 1 der Bekanntmachung vorgeschriebenen Angaben
muß der Antrag Namen und Dienstgrad des verstorbenen Ehemannes und Jahr
und Tag der Geburt der Witwe enthalten.
1916.
Ausgegeben in GWeimar am 5. Dezember 1916. 72