Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1916. (100)

(Landesheilanstalten, Jena.) 325 
f) für besondere Wartung und Pflege, namentlich für besondere Nachtwachen, 
die auf Wunsch der Privatkranken oder auf Anordnung des Direktors 
geleistet werden, 
8) für Blutuntersuchungen, 
b) für orthopädische Behandlungen und Massagen. 
Der Direktor der Klinik bestimmt, welche Beträge für Lieferungen und 
Leistungen der vorstehenden Art von dem Privatkranken zu ersetzen sind und hat 
sich hierbei den der Verwaltung der klinischen Landesanstalten erwachsenen Aufwand 
als Richtschnur zu nehmen. Die Bestimmungen des Direktors über zu leistenden 
Ersatz unterliegen auch auf Aurufen der Privatkranken der Feststellung des Ver- 
waltungsdirektoriums. 
Selbstverständlich sind daneben auch noch alle für einen Privatkranken etwa 
gemachten baren Auslagen zu ersetzen. 
l 14. 
Für die ärztliche Behandlung haben die Privatkranken, sofern nicht im 
Einverständnis zwischen ihnen und dem Direktor eine andere Honorarberechnung 
stattfindet, den Betrag von 2 " bis 5 — für jeden Tag und außerdem für 
größere Verrichtungen und Operationen ein Honorar zu bezahlen, das in den 
Grenzen der Taxordnung für Arzte vom 24. Mai 1898 zu halten, nach den dort 
gegebenen Vorschriften zu berechnen und nötigenfalls festzustellen ist. Was in 
der Regel als größere Verrichtung oder Operation in diesem Sinne anzusehen 
ist, wird von uns besonders bestimmt werden. 
8 16. 
Über den fälligen Pensionspreis, die daueben zu ersetzenden Lieferungen, 
Leistungen und Auslagen sowie über das fällige ärztliche Honorar erhält der 
Privatkranke von 10 zu 10 Tagen Rechnung, die innerhalb einer Woche nach 
Behändigung zu begleichen ist. 
Die Einzahlung eines Vorschusses auf die erwachsenden Kur= und Verpflegungs- 
kosten kann verlangt werden. 
III. Besondere Bedingungen für die Klasse II. 
8 16. 
Die Kranken der Klasse II werden in den allgemeinen Krankenräumen unter— 
gebracht und, soweit nicht ärztlicherseits eine besondere Kost verordnet wird, an 
dem zweiten Anstaltstische beköstigt.
	        
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