Regierungsblatt
Grohherzogtum Hachsen.
Jahrgang 1916.
Nr. 2.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung über die Gezirke, für die während des Kalenderjahrs 1915 die
Anlegung des Grundbuchs erfolgt ist. S. 5. — Ministerialbekanntmachung über die Ber-
leihung der Rechtsfähigkeit an den Landesverband der Kaninchenzüchter. S. 8. — Ministerial-
bekanntmachung vom 12. Januar 1916 über Ausnahmen von dem Gerbote der Berwendung
von Milch zur Herstellung von Süßigkeiten und Schokolade. S. 8.
(Nr. 6.) Ministerialbekanntmachung über die Bezirke, für die während des Kalenderjahrs 1915
die Anlegung des Grundbuchs erfolgt ist.
Genäß Art. 45 Abs. 1 der Höchsten Verordnung vom 11. März 1908, be-
treffend das Grundbuchwesen, wird das nachstehende Verzeichnis bekannt gemacht.
Weimar, den 15. Januar 1916.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Justiz.
Kothe.
Verzeichnis
der Bezirke, für die während des Kalenderjahrs 1915 die Aulegung
des Grundbuchs erfolgt ist:
efde. — —
Ar. Amtsgerichtsbezirk. Anlegungsbezirk. des Amtsgerichts erfolgt is.
Ar. Datum.
1. Apolda Gemeindebezirk Oberndorf 134 11. Juni 1915
2.Apolda Gemeindebezirk Stobra 29 4. Februar 1915
3.Apolda Gemeindebezirk Sulzbach 272 20. November 1915
1916.
Ausgegeben in Geimar am 20. Januar 1916. 2