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Die Satzung eines hiernach gebildeten Verbandes bedarf der Bestätigung
durch das Großherzogliche Staatsministerium, Departement des Innern.
Weimar, den 15. Januar 1916.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Anteutsch.
(Nr. 19.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 11—13 des Ceichs-Gesetzblattes.
Nr. 5028. Bekanntmachung zum Schutze von Angehörigen immobiler Truppen-
teile. Vom 20. Januar 1916.
„ 5029. Bekanntmachung über die Beglaubigung von Unterschriften und die Legali-
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sation von Urkunden in den besetzten Gebieten. Vom 20. Januar 1916.
5030. Bekanntmachung über den Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln.
Vom 20. Januar 1916.
5031. Bekanntmachung über die weitere Regelung des Brennereibetriebs im
Jahre 1915/16. Vom 20. Januar 1916.
5032. Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze
des gewerblichen Eigentums. Vom 15. Januar 1916.
„ 5033. Bekanntmachung über das Außerkrafttreten der Bekanntmachung über
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die Höchstpreise für schwefelsaures Ammoniak vom 27. Mai 1915
(Reichs-Gesetzblatt S. 316). Vom 21. Jannar 1916.
5034. Bekanntmachung, betreffend den Handel mit ausländischen Zahlungs-
mitteln. Vom 22. Januar 1916.
5035. Bekanntmachung, betreffend Ausnahme von dem Verbote von Mit-
teilungen über Preise von Wertpapieren usw. Vom 22. Januar 1916.
(Nr. 20.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 3 des Zentralblattes für das Deutsche Ceich.
S. 19. Festsetzung von Einheitspreisen für zuckerhaltige Futtermittel und Zu-
schläge dazu.
„ 20. Berichtigung zu der Bekanntmachung über die Nachweisung der von
knappschaftlichen Krankenkassen verauslagten Beträge für Wochenhilfe
während des Krieges.
Druck Weimanscher Verlag G. ur. ö. H. in ##