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3. Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende sowie sonstige Mitglieder
der Landesstelle werden vom Departement des Innern bestellt.
Weimar, den 14. März 1917.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Anteutsch.
(Nr. 66.) Ministerialbekanntmachung über die Bestellung des Vorsitzenden und eines stellv.
Vorsitzenden für die Landesstelle für Gemüse und Obst.
Zum Vorsitzenden der Landesstelle für Gemüse und Obst in Weimar ist der
Großherzogliche Bezirksrat Dr. Wagner, zum stellvertretenden Vorsitzenden
Okonomierat Linckh bestellt worden.
Weimar, den 14. März 1917.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Anteutsch.
(Nr. 67.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 44 bis 46 des Reichs-Gesetzblattes.
Nr. 5748. Bekauntmachung zur Ausführung der Verordnung über phosphorhaltige
Mineralien und Gesteine vom 30. November 1916 (Reichs-Gesetzblatt
S. 1321). Vom 5. März 1917.
„ 5749. Gesetz, betreffend die Einberufung von Hilfsrichtern zum Reichsmilitär-
gericht. Vom 6. März 1917.
„ 5750. Bekanntmachung über die freiwillige Gerichtsbarkeit und andere Rechts-
angelegenheiten in Heer und Marine. Vom 8. März 1917.
„ 5751. Bekanntmachung über die staatliche Genehmigung zur Ausgabe von
Teilschuldverschreibungen und Vorzugsaktien. Vom 8. März 1917.
„ 5752. Bekanntmachung über Vereinfachungen im Patentamt. Vom 9. März
1917.
„ 5753. Bekanntmachung, betreffend die Zahlung patentamtlicher Gebühren.
Vom 8. März 1917.
„ 5754. Bekanntmachung zur Ergänzung der Bekanntmachung über den Ver-
kehr mit Kakaoschalen. Vom 9. März 1917.
Die Welmanischer Verlag G. m. b. H. in Welmmat.