Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1917. (101)

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(Nr. 97.) Minis eriabalanntmachung über Genehmigung der Stiftung für teilweise Erblindete 
zu Jena. 
Der Professor Dr. Meyer-Steineg in Jena hat unter dem Namen 
„Stiftung für teilweise Erblindete zu Jena“ eine Stiftung errichtet 
und sie mit einem Vermögen von 50000 = ausgestattet, das ihm von anderer 
Seite zur Verfügung gestellt worden ist. 
Der Zweck der Stiftung ist, teilweise Erblindeten, in erster Linie Kriegs- 
teilnehmern, zur Zurückgewinnung eines für die Ausübung ihres Berufs erforder- 
lichen Sehvermögens behülflich zu sein. 
Wir haben die Stiftung nach § 14 des Ausführungsgesetzes zum Bürger- 
lichen Gesetzbuch genehmigt. 
Weimar, den 4. April 1917. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
  
(Nr. 98.) Ministerialbekanntmachung über die Stiftung der Firma Zeiß in Jena „Soldaten- 
heim Jena."“ 
Die Firma Carl Zeiß in Jena hat unter dem Namen „Soldatenheim 
Jena“ eine Stiftung errichtet und sie mit einem Vermögen von 10000 = 
ausgestattet. Die Stiftung soll der Erbauung und Verwaltung eines Soldaten- 
heims in der Garnison Jena dienen. 
Wir haben diese Stiftung genehmigt. 
Weimar, den 13. April 1917. 
Großbherzoglich Sächfisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch.
	        
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