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(Nr. 97.) Minis eriabalanntmachung über Genehmigung der Stiftung für teilweise Erblindete
zu Jena.
Der Professor Dr. Meyer-Steineg in Jena hat unter dem Namen
„Stiftung für teilweise Erblindete zu Jena“ eine Stiftung errichtet
und sie mit einem Vermögen von 50000 = ausgestattet, das ihm von anderer
Seite zur Verfügung gestellt worden ist.
Der Zweck der Stiftung ist, teilweise Erblindeten, in erster Linie Kriegs-
teilnehmern, zur Zurückgewinnung eines für die Ausübung ihres Berufs erforder-
lichen Sehvermögens behülflich zu sein.
Wir haben die Stiftung nach § 14 des Ausführungsgesetzes zum Bürger-
lichen Gesetzbuch genehmigt.
Weimar, den 4. April 1917.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
(Nr. 98.) Ministerialbekanntmachung über die Stiftung der Firma Zeiß in Jena „Soldaten-
heim Jena."“
Die Firma Carl Zeiß in Jena hat unter dem Namen „Soldatenheim
Jena“ eine Stiftung errichtet und sie mit einem Vermögen von 10000 =
ausgestattet. Die Stiftung soll der Erbauung und Verwaltung eines Soldaten-
heims in der Garnison Jena dienen.
Wir haben diese Stiftung genehmigt.
Weimar, den 13. April 1917.
Großbherzoglich Sächfisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Anteutsch.