Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1917. (101)

der ersten Vorzeigung des Wechsels an fälligen Wechselzinsen einzuziehen und im 
Nichtzahlungsfalle deswegen Protest zu erheben. Wird hiervon Gebrauch gemacht, so 
ist in den Vordruck zum Postprotestauftrage hinter „Betrag des beigefügten Wechsels“ 
einzutragen „nebst Verzugszinsen von 6 v. H. vom Tage der ersten Vorzeigung, näm- 
lich vvro ab“. Der Zeitpunkt, von dem an die Zinsen zu berechnen sind, 
ist nicht anzugeben, wenn die Post die erste Vorzeigung des Wechsels bewirkt. Hat 
der Auftraggeber die Einziehung der Zinsen verlangt, so wird der Wechsel nur gegen 
Bezahlung der Wechselsumme und der Zinsen ausgehändigt, bei Nichtzahlung auch 
nur der Zinsen aber wegen des nicht gezahlten Betrags Protest mangels Zahlung 
erhoben. 
C. Als Zahlungstag gilt der Fälligkeitstag des Wechsels oder, wenn dieser ein 
Sonn= oder Feiertag ist, der nächste Werktag. Fällt der Schlußtag der Frist zur 
Vorzeigung des Wechsels auf einen Sonn= oder Feiertag, so wird der Wechsel am 
nächsten Werktage zur Zahlung vorgezeigt. Die Postverwaltung behält sich vor, die 
Vorzeigung der Wechsel, deren Protestfrist am 31. Oktober 1917 (Abs. B) abläuft, 
auf mehrere vorhergehende Tage zu verteilen. 
2. Die Anderungen treten sofort in Krast. 
Berlin, den 3. Juli 1917. Der EKeichskanzler 
In GWertretung: 
Kraetke. 
(Nr. 161.) Ministerialbekanntmachung über die Einziehung von Diphtherie- und Tetanus-Sera. 
Diophtherie-Sera mit den Kontrollnummern: » 
1726 bis 1752 einschließlich aus den Höchster Farbwerken, 
339 „ 341 „ „ der Merckschen Fabrik in Darmstadt, 
418 „ 426 » „ dem Serumlaboratorium Ruete-Enoch in 
Hamburg und 
137 „ 140 „ „ dem Sächsischen Serumwerk in Dresden. 
Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern: 
309 bis 316, 318, 319 und 320 aus den Höchster Farbwerken, 
107, 108 und 110 aus den Behringwerken in Marburg 
sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer vom 1. Juli ds. Is. ab zur Ein- 
ziehung bestimmt worden. 
Weimar, den 17. Juli 1917. 
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
  
45“
	        
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