Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1917. (101)

195 
Regierungsblatt 
für das 
Grohherzogtum Sachsen. 
Jahrgang 1917. 
Nr. 53. 
  
Inhalt: Ministerialverordnung über den Verkehr mit Obst aus der Ernte 1917. S. 195. — Ministerial- 
verordnung über die Regelung der Butterpreise. S. 197. — Ministerialverordnung über. Ol- 
früchte und daraus gewonnene Produkte. S. 198. —. Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs- 
Gesetzblatt. S. 198, 
  
(Nr. 197.) Ministerialverordnung vom 18. August 1917 über den Verkehr mit Obst aus 
der Ernte 1917. 
Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Versorgungsregelung vom 25. Sep- 
tember/4. November 1915 (Reichs-Gesetzblatt S. 607, 728) bestimmen wir zur 
Sicherstellung der Aufbringung der für die Marmeladeherstellung erforderlichen 
Obstlieferungen und der Versorgung der Bevölkerung mit Obst: 
1. Die Großherzoglichen Bezirksdirektoren haben Bezirkssammelstellen für 
Obst zu errichten, an die die Erzeuger das Obst, das sie nicht für die 
eigene Wirtschaft gebrauchen oder unter Einhaltung der Vorschriften 
dieser Verordnung zulässigerweise veräußern, abzuliefern haben. 
Die Bezirkssammelstellen haben den Anweisungen der Landesstelle 
für Gemüse und Obst in Weimar und des Ernährungsamts der 
Thüringischen Staaten, insoweit ihm die Olbliegenheiten einer Ver- 
mittlungsstelle für Obst übertragen sind, Folge zu leisten. 
2. Die Bezirkssammelstellen haben das für die Marmeladeherstellung auf- 
zubringende Obst nach Anweisung des Ernährungsamts der Thüringi- 
schen Staaten aufzubringen und dem Verbrauch durch unmittelbaren 
1917. 
Ausgegeben in Weimar am 31. August 1917. 57
	        
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