Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1917. (101)

276 
166, 167, 172 und 173 aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden, 
mit den Kontrollnummern: 
808, 809 und 816 aus den Behringwerken in Marburg 
ist wegen mangeluder Keimfreiheit zur Einziehung bestimmt worden. 
Weimar, den 27. Dezember 1917. 
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Kromayer. 
(Nr. 295.) Miniseerlolbekanntmachunn über das Inkrasttreten der Deutschen Arzneitaxe 
r 1918. 
Die Bekanntmachung vom 18. Dezember 1916 (Regierungsblatt S. 333), die 
Arzneitaxe betreffend, sowie die Bekanntmachung vom 1. Juni 1917 über einen 
Nachtrag hierzu (Regierungsblatt S. 137), diejenige vom 19. September 1917 
über den zweiten Nachtrag dazu (Regierungsblatt S. 215) und die vom 5. No- 
vember 1917 über den dritten Nachtrag (Regierungsblatt S. 238) treten mit 
dem 1. Jannar 1918 außer Kraft. 
Vom 1. Jannar 1918 ab wird die im Verlage der Weidmannschen Buch- 
handlung in Berlin 8W. 68, Zimmerstraße 94, erscheinende amtliche Ausgabe 
der „Deutschen Arzneitaxe 1918“ für die Apotheken des Großherzogtums bis auf 
weiteres als bindende Norm eingeführt. 
Gleichzeitig wird bestimmt, daß die Apotheker berechligt sind, bei jeder auf 
ärztliche Verordnung abgegebenen Arzuei einen Teuerungszuschlag von 20 F zu 
dem Arzuneipreis zu erheben, daß jedoch von diesem Zuschlag ausgenommen bleiben 
fabrikmäßig hergestellte Zubereitungen, die nur in fertiger Aufmachung (Original= 
packung) in den Handel kommen und nach Ziffer 21 Abs. 1 der allgemeinen 
Bestimmungen der Arzueitaxe berechnet werden, sowie die nach den geltenden 
Bestimmungen auch außerhalb der Apotheken verkäuflichen Arzueimittel, soweit sie 
unvermischt und ungeteilt abgegeben werden. 
Weimar, den 31. Dezember 1917. 
Grohherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
1917. 82 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.