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Das Staatsministerium wird ermächtigt, den juristischen Vorbereitungsdienst
für Teilnehmer am jetzigen Krieg um die Zeit des Kriegsdienstes, jedoch höchstens
um ein halbes Jahr, abzukürzen.
Was als Kriegsdienst anzusehen ist, bestimmt sich nach den Grundsätzen über
Anrechnung der Kriegsdienstzeit auf das Dienstalter der Staatsbeamten und
Volksschullehrer.
Urkundlich haben Wir diese Verordnung Höchsteigenhändig vollzogen und mit
Unserem Staatsinsiegel versehen lassen.
So geschehen und gegeben
Weimar, den 19. Dezember 1917.
Wilbelm Ernst.
Rothe. Hunnius. Unteutsch.
(Nr. 304.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 214 bis 217 des Reichs-Gesetzblattes.
Nr. 6168. Bekanntmachung über die Wahlen nach dem Versicherungsgesetze für
Angestellte. Vom 11. Dezember 1917. ·
„ 6169. Bekanntmachung über Lohnpfändung. Vom 13. Dezember 1917.
„ 6170. Bekanntmachung über Beschaffung von Papierholz für Zeitungsdruck-
papier in Elsaß Lothringen. Vom 13. Dezember 1917.
„ 6171. Bekanntmachung, betreffend Anwendung der Vertragszollsätze. Vom
13. Dezember 1917.
„ 6172. Bekanntmachung, betreffend zwangsweise Verwaltung amerikanischer
Unternehmungen. Vom 13. Dezember 1917.
„ 6173. Bekanntmachung, betreffend Anderung der Bekanntmachung über den
Verkehr mit Knochen, Knochenerzeugnissen, insbesondere Knochenfetten,
und anderen fetthaltigen Stoffen vom 15. Februar 1917 (Reichs-
Gesetzblatt S. 137). Vom 14. Dezember 1917.
„ 6174. Bekanntmachung, betreffend Anderung der Ausführungsbestimmungen
zur Verordnung über den Verkehr mit Knochen, Knochenerzeugnissen, ins-
besondere Knochenfetten, und anderen fetthaltigen Stoffen vom 16. Fe-
bruar 1917 (Reichs-Gesetzblatt S. 140). Vom 14. Dezember 1917.
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