Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1917. (101)

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Die Gemeinden können sich die hiernach gezahlten Wegevergütungen von den 
Besitzern der Schlachttiere erstatten lassen. 
Vorstehende Verordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. 
Weimar, den 20. Februar 1917. 
Großherzoglich GSächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Slevogt 
im Auftrag. 
(Nr. 38.) Ministerialbekanntmachung über Genehmigung der Stiftung der Firma Erust 
Engländer in Berga an der Elster. 
Die Firma Ernst Engländer in Berga an der Elster hat eine Stiftung 
unter dem Namen „Heimatsdank“ errichtet und sie mit einem Kapital von 
50 000“ ausgestattet. 
Zweck der Stiftung ist, nach Beendigung des Krieges solchen zur Firma 
Ernst Engländer gehörigen oder früher für die Firma tätig gewesenen Personen, 
die im Laufe des Krieges zum Heere eingezogen waren, oder den Familienange- 
hörigen solcher Personen den Ubergang in die Friedenswirtschaft zu erleichtern und 
nach dem Kriege ihre häuslichen Sorgen zu lindern. 
Nach § 14 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche haben wir 
diese Stiftung genehmigt. 
Weimar, den 24. Februar 1917. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Slebogt 
im Auftrag. 
(Nr. 39.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 25 bis 29 des Reichs-Gesetzblattes. 
Nr. 5702. Bekanntmachung über den Ausschluß der Offentlichkeit für Patente und 
Gebrauchsmuster. Vom 8. Februar 1917. 
„ 5703. Bekanntmachung über Beschaffung von Papierholz für Zeitungsdruck- 
papier in Elsaß-Lothringen. Vom 8. Februar 1917. 
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